Arbeiten beim Rechnungshof, kann das Spaß machen? Ja, kann es - auch wenn der Rechnungshof die Rolle einer Prüf- und Kontrollinstanz wahrnimmt. Das hat zur Folge, dass nicht immer Jubelstürme in den Dienststellen ausbrechen, wenn wir dort prüfen wollen. Oftmals aber klappt es, dass wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen erreichen, von denen alle profitieren. Und das macht Spaß.
Der Rechnungshof besteht - streng genommen - nur aus vier Mitgliedern, dem sogenannten Kollegium. Die Prüfungen werden durch uns, derzeit 30 Prüferinnen und Prüfer, durchgeführt. Die Aufgaben des Rechnungshofs sind in der bremischen Verfassung und der Landeshaushaltsordnung verankert. Der Rechnungshof prüft und überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung Bremens. Der breit gefächerten Aufgabenstruktur steht im Rechnungshof ein breit gefächertes Know-How der Kolleginnen und Kollegen gegenüber: Neben Kolleginnen und Kollegen aus der allgemeinen Verwaltung sind bei uns auch Ingenieurinnen, Betriebswirte oder Steuerfachleute tätig. Leider haben wir in den letzten Jahren immer mehr Probleme, Kolleginnen und Kollegen für unsere Arbeit zu gewinnen. Das ist schade, da auch der Rechnungshof immer wieder Menschen benötigt, die neue Impulse einbringen und über den Tellerrand hinaus blicken können. In kaum einer Dienststelle gibt es so vielfältige Kontakte zu den Entscheidungsgremien der Verwaltung als auch zur Politik.
Die Prüfungen durch den Rechnungshof können sich auf formale oder wirtschaftliche Aspekte beziehen. Ressort-
übergreifend haben wir z. B. das Forderungsmanagement Bremens geprüft. Daneben gibt es ressortspezifische Prüfungen, wie die Prüfung der Musikschule Bremen oder die Prüfung des Erweiterungsbaus des Auswandererhauses.
Bevor wir eine Prüfung beginnen, holen wir schon viele Informationen ein. Wenn dann das Kollegium grünes Licht gegeben hat, beginnt die eigentliche Prüfung: Dabei werten wir nicht nur Unterlagen aus, sondern suchen auch das Gespräch vor Ort. Nach einem abschließenden Gespräch mit der Dienststelle erstellen wir eine Prüfungsmitteilung, in der wir unsere Feststellungen und Empfehlungen darlegen. Die geprüfte Stelle erhält anschließend Gelegenheit Stellung hierzu zu beziehen. Oftmals entscheidet der Rechnungshof, dass die Themen in den Jahresbericht übernommen werden, mit dem er Rechenschaft über seine Tätigkeit ablegt. Im Jahresbericht werden die Feststellungen und Empfehlungen um die Sicht des Ressorts ergänzt, so dass beide Sichtweisen deutlich werden. Der jährlich erscheinende Jahresbericht ist Grundlage für die Entlastung des Senats. Im Rechnungsprüfungsausschuss werden die einzelnen Themen des Berichts beraten. Abschließend gibt der Ausschuss eine Empfehlung ab.
Wir wissen: Die Fachleute sitzen in den geprüften Stellen. Wir können aber durch unseren Blick von außen und unsere vielfältigen Erfahrungen aus anderen Prüfungen oder Bereichen andere Sichtweisen einbringen und dadurch auch Impulse geben.