Den Mut, die Abfallentsorgung und die Stadtreinigung schon 2018 zu rekommunalisieren, hat der Senat leider nicht gehabt.
Die Müllabfuhr und die Stadtreinigung südlich der Lesum sollen jetzt in getrennten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) unter privater Beteiligung und Führung weiterlaufen. Echte Rekommunalisierung sieht unserer Meinung nach anders aus. Noch besteht allerdings die Möglicheit, dass es 2023 doch noch zu einer vollständigen Rekommunalisierung der Stadtreinigung kommt. Die Voraussetzungen sind dafür geschaffen worden. Abfallentsorgung und Stadtreinigung werden in zwei GmbHs getrennt. Bremen ist mit 49,9 Prozent an diesen GmbHs über eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) beteiligt.
Ein Fortschritt ist die vorgesehene Tarifbindung in den GmbHs. Größtenteils wird die Müllabfuhr noch durch diverse nicht tarifgebundene Nehlsen-Töchter erledigt. Da die Stadt Bremen zukünftig mit 49,9 Prozent an den GmbHs beteiligt ist, muss nach unserer Meinung der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für alle Beschäftigten angewendet werden. Wesentliche Mehrkosten sind hierfür nicht zu erwarten. Die Stadtreinigung wird überwiegend und ein Teil der Müllabfuhr wird bereits jetzt schon von Kolleginnen und Kollegen der ENO ausgeführt, für die der TVöD ohnehin gilt.
Mehrkosten entstehen hingegen durch die halbherzige Rekommunalisierung. Denn durch die Weiterführung der Aufgaben in privaten Gesellschaften wird Mehrwertsteuer in Millionenhöhe an den Bund verschenkt, zu Lasten der Gebührenzahler_innen und des bremischen Haushalts.
Die Beschäftigten der ENO kommen bei dieser Senatsentscheidung schlecht weg. Die ENO in ihrer jetzigen Gestalt wird zerschlagen.
Die Kolleginnen und Kollegen werden zukünftig aufgeteilt. Während die Beschäftigten des Kundenservices und der Recyclingstationen schon 2018 zurück zur Stadtgemeinde in die AöR kommen, verbleiben die übrigen Beschäftigten in der ENO. Sie werden an die GmbHs Müllabfuhr und Stadtreinigung ausgeliehen.
Ein großes Problem wird die Mitbestimmung sein. Die Beschäftigten der ENO arbeiten per Überlassung in einer anderen GmbH. Der Betriebsrat der ENO kann aber nur in der ENO selbst mitbestimmen. In den anderen GmbHs hat er keine Möglichkeiten.
Wir erwarten, dass die Mitbestimmung nicht auf der Strecke bleibt. Es müssen Vereinbarungen getroffen werden, wie die Mitbestimmungsrechte sichergestellt werden.
Bedauerlich ist, dass die Politik nicht mehr Mut gezeigt hat. Wir erwarten, dass 2023 die Stadtreinigung zu 100 Prozent rekommunalisiert wird.
Kai Mües