Vor 60 Jahren, am 27. November 1957 verabschiedete die Bremische Bürgerschaft das Personalvertretungsgesetz (BremPersVG). Die Grundlage zu diesem Gesetz bildet der Artikel 47 der Bremischen Landesverfassung in dem bereits 1947 die gleichberechtigte Mitbestimmung auch im öffentlichen Dienst per Volksentscheid festgeschrieben wurde. Da der Senat während des Gesetzgebungsprozesses verfassungsrechtliche Bedenken gegen das PersVG in der damaligen Form äußerte, sprach sich der dbb-Landesbund Bremen in einer Stellungnahme dafür aus, die strittigen Fragen im Interesse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten juristisch eindeutig und endgültig klären zu lassen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. April 1959 wurde das BremPersVG weitgehend bestätigt, das Letztentscheidungsrecht in personellen Angelegenheiten bei Beamtinnen und Beamten verbleibt jedoch beim Senat.
Die im BremPersVG verankerte Mitbestimmung des Personalrats hat sich aus Sicht des dbb in den letzten sechs Jahrzehnten als eine Erfolgsgeschichte erwiesen. Sie hat maßgeblich dazu beigetragen, dass sich der öffentliche Dienst in kooperativen, demokratischen Strukturen entwickeln konnte. Damit wird eine Kultur der gegenseitigen Wertschätzung in der täglichen Arbeit erst ermöglicht.
Seit Bestehen des BremPersVG hat es immer wieder Bestrebungen gegeben, die hier festgeschriebene Ausgestaltung der Mitbestimmung einzuschränken. In Bremen wird die Wichtigkeit der Mitbestimmung aber durch den Senat im Rahmen einer Feierstunde im Rathaus gewürdigt.
Angriffe seitens der Politik und Presse (Weser-Kurier) stellen die Wertschätzung und vertrauensvolle Zusammenarbeit nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz in Frage.
Nach Auffassung des dbb-Landesbund Bremen ist dies ein falscher und kontraproduktiver Ansatzpunkt die Qualität der Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Dienst zu verbessern, denn durch die gemäß § 52 BremPersVG geregelten Monatsgespräche zwischen Dienstellenleitung und Personalrat ist eine fortdauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleistet.
Mitbestimmung ist ein wesentliches Element, um in einem demokratischen Interessenausgleich zwischen Beschäftigten und Dienstelle gute, bürgernahe Dienstleistungen auch in Zukunft erbringen zu können.
Jürgen Köster