Mitbestimmung ist modern. Mitbestimmung steht für Veränderungen und Demokratie im Arbeitsleben. Mitbestimmung begleitet und gestaltet den stetigen Wandel des öffentlichen Dienstes. Dessen Aufgaben verschieben sich mit der Veränderung der Gesellschaft derzeit insbesondere durch die Migration, die demographische Entwicklung und die Digitalisierung, während die Ressourcen, die für diese wichtigen Aufgaben vom Parlament bereitgestellt werden, denkbar knapp bemessen sind.
Das Bremische Personalvertretungsgesetz sichert, dass wir Beschäftigte bei der Gestaltung unserer Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen beteiligt werden und dass wir uns einbringen können. Es sieht vor, dass wir in allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlen Personalräte wählen können, die die Interessen der Beschäftigten vertreten und sie schützen. Es umfasst auch das Recht, dass wir uns zur Wahl stellen und gewählt werden können. Es legt fest, dass Personalräte gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber die Mitbestimmung in allen sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten der Beschäftigten durchführen. Denn nur mit der Möglichkeit der Einflussnahme kann der Personalrat diese Schutz- und Gestaltungsaufgaben wirkungsvoll ausüben. Es sieht vor, dass Personalräte diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften "als berufenen Vertretungen der Interessen der Beschäftigten" wahrzunehmen haben. Denn die wichtigsten Errungenschaften in unserem Arbeitsleben haben Gewerkschaftsmitglieder mit ihren Gewerkschaften erkämpft. Bezahlung, Sonderzahlungen, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr sind durch die Gewerkschaften erstritten und tarifvertraglich geregelt. Letztlich orientieren sich daran auch die Regelungen für die Beamtinnen und Beamten.
Mitbestimmung ist ein Verfahren im Arbeitsleben nach den Regeln der Demokratie. Dazu gehören unterschiedliche Sichten und Interessen, dazu gehören Meinungsverschiedenheiten und Konflikte. Es geht bei Mitbestimmung um die gemeinsame Suche nach guten einvernehmlichen Lösungen. Dazu gehört die frühzeitige Information und Beteiligung, dazu gehört echte Einflussnahme, dazu gehört die Einbeziehung der Beschäftigten selbst und dazu gehört die Fähigkeit auf beiden Seiten – von Arbeitgebern und Personalräten gleichermaßen - gute gemeinsame Lösungen, also Kompromisse auszuhandeln. Dazu gehört auch, dass man als Personalrat nein sagen kann und muss, wenn die Lösung nicht gut und tragfähig ist.
Das Bremische Personalvertretungsgesetz zwingt zu Einigungen innerhalb von festgelegten Fristen. Am Ende steht immer eine Entscheidung - wenn in der Dienststelle keine Lösung gefunden werden kann, dann vielleicht vor der Schlichtungsstelle beim Senator oder bei der Senatorin oder spätestens bei der Einigungsstelle oder vor Gericht. Bei einigen Fragestellungen gibt es ein Letztentscheidungsrecht des Senats.
Der rot/grüne Senat hat viele Dienstvereinbarungen mit dem Gesamtpersonalrat abgeschlossen. Viele sind auf Initiative des Gesamtpersonalrats entstanden. Es geht um wichtige Fragen des Arbeitslebens wie beispielsweise Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beschäftigtenbeteiligung, Digitalisierungsverfahren. Dienstvereinbarungen sind die wichtigste Form der Einigung zwischen Arbeitgeber und Personalrat. Sie sind quasi "Gesetze" und regeln die Beziehungen einerseits zwischen Personalrat und Dienststellenleitung und anderseits zwischen den Beschäftigten und der Dienststellenleitung. Besonders am Herzen liegt uns die Bremer Erklärung für faire Beschäftigungsbedingungen, die von beiden Bürgermeistern und dem Gesamtpersonalrat getragen wird und schrittweise Wirkung entfaltet.
Mitbestimmung nützt allen Seiten: Dem Arbeitgeber, den Beschäftigten und den Dienstleistungen. Gute Mitbestimmung bedeutet anzuerkennen, dass die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen Expertinnen und Experten für ihre Arbeit sind und gute Ideen einbringen. Eine starke Mitbestimmung ist für einen modernen öffentlichen Dienst unverzichtbar. Deshalb ist Mitbestimmung so modern.
Doris Hülsmeier