Gerade hat eine Studie ergeben, dass mitbestimmte Unternehmen bessere Personalstrategien für mehr Ausbildung, mehr Frauen im Vorstand und Perspektiven für Ältere haben*. Gut für den öffentlichen Dienst in Bremen: Das Personalvertretungsgesetz gibt es seit 60 Jahren. Das Landesgleichstellungsgesetz ist deutlich jünger: Es feierte 2015 gerade mal seinen 25. Geburtstag. Erst 1990 wurde das Ziel der Geschlechtergerechtigkeit in den Dienststellen in ein Gesetz gegossen – und in dieser vergleichsweise kurzen Zeit haben wir mit dem Gesetz viel erreicht. Die Quote, die besagt, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, so lange sie unterrepräsentiert sind, wurde vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Sie hat mit dafür gesorgt, dass bereits 40,1 Prozent der Leitungsfunktionen mit Frauen besetzt sind.
Dennoch ist die strukturelle Ungleichheit nach wie vor vorhanden: Männer dominieren die Stellen an der Spitze der Hierarchien, Frauen stellen die Mehrheit der unteren Gehaltsstufen. Auch Teilzeit ist in der Verwaltung nach wie vor Frauensache und bedeutet vor allem in Kombination mit niedrigeren Löhnen weniger Rente oder Pension im Alter. Familiäre Aufgaben wie Kindererziehung und Pflege von Angehörigen liegen nach wie vor überwiegend bei Frauen und sorgen für Brüche in der beruflichen Laufbahn.
Es bleibt also noch viel zu tun in den Dienststellen, bis Geschlechtergerechtigkeit erreicht ist. Damit wir weiter vorankommen, reicht es nicht, ein Gesetz auf dem Papier zu haben. Zum Leben kommt es seit über 25 Jahren durch die gewählten Frauenbeauftragten in den Dienststellen und Betrieben – und auch die Personalräte haben über unser starkes Mitbestimmungsrecht eine wichtige Rolle. So unterliegen Frauenförderpläne der Mitbestimmung und können als Dienstvereinbarung eine große Wirkung erzielen. Am besten kann Gleichstellung dort gelingen, wo Personalrat und Frauenbeauftragte in engem Austausch für die Beschäftigten handeln. Ohne ihren täglichen Einsatz vor Ort, ohne ihre Leistung, ohne ihr offenes Ohr für die Beschäftigten und ohne ihre kompetente Beratung der Dienststellenleitung in Fragen der Gleichstellung könnte das LGG nichts bewirken.
Ulrike Hauffe