Mit dem Bremischen Personalvertretungsgesetz ist es wie mit der Bundesliga - alle reden mit. Lange Schlangen vor städtischen Ämtern, "Spaziergänger", die bei vollem Gehalt freigestellt sind, langwierige Veränderungsprozesse … kein Problem, das nicht irgendwie dem Bremischen Personalvertretungesetz zugerechnet wird.
Mitbestimmung hat Verfassungsrang. Der Staat übernimmt bei ihrer Umsetzung eine Vorbildfunktion. Mit diesem bewährten Beteiligungsinstrument wird sicherstellt, dass mit Veränderungen verbundene Risiken nicht einseitig auf einzelne Beschäftigte abgewälzt werden. Mitbestimmung lenkt die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten in geregelte Bahnen. Sie sorgt dafür, dass die Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entscheidungen einfließt.
Innovationsprozesse lassen sich nur erfolgreich gestalten, wenn sie von engagierten, verantwortungsbewussten sowie gut aus- und fortgebildeten Beschäftigten aktiv und konstruktiv mitgetragen werden. Selbstverständlich sollen dabei auch die Interessenvertretungen mit an Bord sein.
Die öffentliche Verwaltung steht vor großen Herausforderungen - Digitalisierung, die Integration geflüchteter Menschen sowie wachsende Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger an die Servicequalität der Verwaltungen sind nur einige Beispiele. Der Fachkräftemangel macht auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt. Mit sicheren Arbeitsplätzen, flexiblen Arbeitszeiten und der guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann der Staat als Arbeitgeber punkten. Mit Dienstvereinbarungen wie die zum Thema Ausbildung oder Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz sowie der Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen haben Senat und Gesamtpersonalrat gemeinsam wichtige Eckpunkte für gute Arbeitsplätze entwickelt.
Mitbestimmung hat sich bewährt. Gerade weil sie sich von einem defensiven sozialen Schutzrecht zu einem Element aktiver Mitgestaltung gewandelt hat. Grundlage für Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte sind Informationsmöglichkeiten und verbindlich festgelegte Kooperationsprozesse. Erfolgreiche Mitbestimmung steht und fällt mit der alltäglichen praktischen Umsetzung. Alle Beteiligten sind gefordert, sich aktiv einzubringen und einzelne Prozesse und Entscheidungen kritisch zu reflektieren. Wenn uns das gelingt, gibt es noch viele Gelegenheiten, das Bremische Personalvertretungesetz zu feiern.
Karoline Linnert