Üblicherweise wird zu einem solchen Anlass ganz tief in die Phrasenkiste gegriffen und gelobhudelt das sich die Balken biegen. Nicht so in deinem Fall. Bei dir ist das nicht nötig, weil du mehr bist als deine Paragrafen.
Was da 1957 nach kontroversen Diskussionen und langen Verhandlungen als Gesetz das Licht des Lebens erblickte, sollte die gleichberechtigte Mitbestimmung im bremischen öffentlichen Dienst regeln, wie es die Bürgerinnen und Bürger bereits zehn Jahre zuvor entschieden hatten und wie es in Artikel 47 der Landesverfassung nachzulesen ist.
Das hat offensichtlich ganz gut funktioniert bis heute und ist Grundlage für ein verlässliches Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten bei der Wahrnehmung und Erledigung der bürgerorientierten Dienstleistungen.
Manch andere in deinem Alter lassen es ruhiger angehen, denken womöglich schon ans aufhören, vor allem wenn immer mal wieder Kritik am Tun aufkeimt und es Bestrebungen gibt, dich und damit die Mitbestimmung auf ein ordentliches Maß zu recht zu stutzen. In enger Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretern wie SGB IX und LGG, kann und muss das verhindert werden.
Für die Zukunft wünsche ich Dir die Kraft und die Vitalität, aber auch die notwendige Gelassenheit, dich den Stürmen der sich abzeichnenden Entwicklung in der "neuen Arbeitswelt 4.0" zu stellen, sie mit Weitblick zu begleiten und da wo notwendig entschieden dagegen zu halten.
Uwe-Carsten Wolf