Christian Jansen, Musikschule Bremen:
"Seit 2001 arbeite ich als Honorarkraft für die Musikschule. Mittlerweile arbeiten an der Musikschule auf Grund des hohen Sparzwanges 2/3 Honorarkräfte und nur noch 1/3 Festangestellte. Wenn für mich das Personalvertretungsgesetz gelten würde wie für meine festangestellten Kolleg_innen, wäre ich meiner Tätigkeit entsprechend eingestuft und mit steigender Berufserfahrung höher eingruppiert worden. Ich würde im Krankheitsfall und in den Ferienzeiten weiter bezahlt werden. Es gäbe für mich eine Rente, die über der Grundsicherung liegen würde.
So aber habe ich keinen Kündigungsschutz und bekomme seit 16 Jahren keine Honorarerhöhung. Es gelten für mich nicht die Dienstvereinbarungen wie die "Bremer Erklärung".
Mein Dank gilt dem Personalrat der Musikschule und den Vertreter_innen des Gesamtpersonalrats, die sich, obwohl sie eigentlich nicht für uns zuständig sind, trotzdem für uns Honorarkräfte einsetzen."
"Um das Jahr 2000 zogen Mitarbeiter_innen der Sozialsenatorin und des Bausenators in das Anfang der 60er Jahre errichtete Siemens-Hochhaus ein. Bald häuften sich Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen über zu kalte und auch über zu warme Räume. Probleme gab es auch mit schlechter Luft und trockenen Augen, wohl der veralteten Klimatechnik und nicht zu öffnenden Fenstern geschuldet. Dies führte dann zu vielen Personalausfällen.
Für die örtlichen Personalräte war das ein klarer Auftrag, Verbesserungen anzustreben. Dabei mussten in beharrlichen Verhandlungen die Dienststelle selbst als Nutzerin, die Stadtgemeinde Bremen als Hauptmieterin sowie ein privater Investor als Eigentümer unter einen Hut gebracht werden. Letztendlich erreicht wurde eine komplette Erneuerung der Fassade mit zu öffnenden Fenstern sowie der Einbau einer neuen Belüftungsanlage.
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Arbeit der Personalräte, das zeigt, wie wichtig die Mitbestimmung ist: Gute Arbeitsbedingungen und zufriedene und gesunde Mitarbeiter_innen dienen auch dem Bürgerservice."
"Ich unterstütze das Bremische Personalvertretungsgesetz und dessen Mitbestimmungsrechte, weil ich nach längerer Krankheit im Rahmen eines Gesprächs im Betrieblichen Eingliederungsmanagement von meiner Personalratsvorsitzenden sehr gut unterstützt wurde. Starke Rechte der Beschäftigten in der bremischen öffentlichen Verwaltung sind unerlässlich und existentiell für das Funktionieren der Verwaltung, der Nachwuchsgewinnung und damit dem Dienst für die Bürger_innen. Daher sind Ideen für eine Aushöhlung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes in keiner Weise zuträglich und schädlich für alle."
„Den Verfassern des Bremischen Personalvertretungsgesetzes war es wichtig, dass der Dienstherr und die Personalvertretung alle Belange der Belegschaft auf Augenhöhe verhandeln. Wir vom Betriebsrat der ENO fallen schon lange unter das Betriebsverfassungsgesetz. Das soll nach der sogenannten Rekommunalisierung für die meisten auch so bleiben. Denn wir werden nicht alle zur Bremer Stadtreinigung wechseln.Die meisten von uns sollen an untergeordnete Gesellschaften mbH ausgeliehen werden. Dazu soll die ENO geteilt werden und die Kollegen per Dienstleistungsergebnisüberlassungsvertrag in den Gesellschaften mbH arbeiten. Das macht die Mitbestimmung nahezu unmöglich. So haben es sich die Verfasser des Bremischen Personalvertretungsgesetzes ganz sicher nicht vorgestellt. Mitbestimmung auf Augenhöhe ist das nicht. Hier wird die Mitbestimmung bewusst ausgebremst!“
„Ich bin erst vor einem Jahr aus einem Wirtschaftsunternehmen in den öffentlichen Dienst gewechselt und weiß schon aus diesem Grunde die Institution des Personalrats als Interessenvertretung der Beschäftigten zu schätzen und selbstverständlich auch, dass zu dessen Aufgaben die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten gehört. Mir ist es wichtig, dass Entscheidungen, die unsere wirtschaftlichen und sozialen Rechte als Arbeitnehmer_innen betreffen, nicht einfach vom Arbeitgeber über unsere Köpfe hinweg gefällt werden. Durch das Recht auf Mitbestimmung können Erfahrungen von uns Beschäftigten in Vereinbarungen einfließen und unsere Belange berücksich-tigt werden. Manchmal wird heute über Effizienzverluste durch langwierige Mitbestimmungsverfahren geklagt, doch kürzere Entscheidungswege, die dafür ausschließlich „von oben“ ohne offene Kommunikation durchgezogen werden, halte ich für uns als Beschäftigte weder für effizient noch für wünschenswert. Ich möchte auch nicht, dass Rechte des Personalrats abgebaut werden. Die Grundidee des Mitbestimmungsgesetzes gilt schließlich auch heute noch: Demokratie darf nicht an Werkstoren bzw. Behördentüren aufhören, sie muss auch im Arbeitsleben gelten.“