Die Arbeitnehmerkammer hat in diesem Jahr die erste repräsentative Befragung von Beschäftigten im Land Bremen durchgeführt. Damit liegen erstmals fundierte Informationen zur Qualität der Arbeit in unserem Bundesland vor. Befragt wurden dabei auch Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung. Aus deren Angaben lassen sich folgende Aussagen zusammenfassen:
Die große Mehrheit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sieht in ihrer Arbeit einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und ist mit ihrer Tätigkeit hoch identifiziert. Im Vergleich zu den anderen Befragten nehmen deutlich weniger Beschäftigte eine Anerkennung und Achtung ihres Berufes in der Gesellschaft wahr. Und auch die Zufriedenheit mit dem Lohn fällt geringer aus als in der Gesamtwirtschaft. Bei der Arbeitszeitgestaltung zeigt sich, dass die Arbeitszeit gut planbar ist und nur in wenigen Fällen stark schwankt. Immerhin müssen aber 27 Prozent fast immer oder häufig Überstunden leisten. 80 Prozent geben an, dass es ihnen gelingt, bei der Arbeitszeitplanung auf ihre familiären und privaten Interessen Rücksicht nehmen zu können. Weitere überdurchschnittlich positive Befunde sind: geringe Sorgen um den Arbeitsplatz, ein hoher Grad der Entscheidungsfreiheit und die Gesundheitsförderung. Eine im Schnitt positive Einschätzung gibt es auch dazu, den derzeitigen Beruf bis zum Renteneintrittsalter ausüben zu können.
Aufgrund der Befragungsergebnisse ergeben sich unter anderem drei Handlungsfelder:
Das erste Handlungsfeld betrifft die Arbeitsverdichtung. So gibt die Mehrheit der Befragten an, dass Stress und Arbeitsdruck in den letzten drei Jahren zugenommen haben. Für ein Viertel folgt daraus, dass selten oder nie genügend Zeit für die zu erledigenden Aufgaben vorhanden ist. Die konsequente Anwendung von Gefährdungsbeurteilungen für psychische Belastungen kann hier die Ursachen für Stress, Arbeitsdruck und emotionale Belastungen identifizieren, um dann geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Fehlbelastungen abzuleiten.
Das zweite Handlungsfeld bezieht sich auf die steigenden fachlichen Anforderungen und die Unterstützung bei der Erledigung der Arbeit durch die direkten Vorgesetzten. Knapp drei Viertel der Beschäftigten geben an, mit steigenden fachlichen Anforderungen an ihre Arbeit konfrontiert zu sein. Dies belastet die Hälfte von ihnen in hohem oder sehr hohem Maße. Allerdings führen die Vorgesetzten nur mit jedem zweiten Beschäftigten ein Gespräch zur Qualität der Arbeit und nur knapp die Hälfte fühlt sich von ihren Vorgesetzten hinsichtlich der persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten gut unterstützt. Hier kann durch Fortbildungskonzepte und Personalentwicklungsgespräche den sich verändernden fachlichen Anforderungen begegnet werden und es können zudem Weiterentwicklungsmöglichkeiten im "Konzern Bremen" geprüft und angebahnt werden.
Das dritte Handlungsfeld verweist auf Defizite in der internen Kommunikation. Bemerkenswert ist, dass fast 60 Prozent der Befragten angeben, in geringem oder sehr geringem Maße über Veränderungen am Arbeitsplatz informiert zu werden. Und einen negativen Spitzenwert erreicht die öffentliche Verwaltung, wenn es um Informationen geht, die für die Erledigung der Aufgaben notwendig sind: hier beklagen 40 Prozent der Befragten, dass sie diese Informationen nur in geringem oder sehr geringem Maß erhalten. Vereinbarungen, welche Prozesse wie kommuniziert und transparent gemacht werden, könnten dazu beitragen, Effektivität und Effizienz sowie die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen.
Für die Ausgestaltung dieser Handlungsfelder schafft das Bremische Personalvertretungsgesetz mit seiner Allzuständigkeit eine hervorragende und notwendige Grundlage. Die damit verbundene Einbeziehung der Interessen und der Kenntnisse der Beschäftigten ist entscheidend für eine nachhaltige und effiziente Umsetzung der ständig wachsenden Anforderungen an eine Verwaltungsorganisation. Das Gesetz bietet die Möglichkeit für innovationsorientierte Prozesse und ist daher besonders zukunftsfähig. Es lebt von einer konsequenten Anwendung in der Breite und über die vielfältigen Aufgabenprofile von Verwaltung über die Feuerwehr bis zum Ausbildungsbetrieb hinweg. Bei der Umsetzung der Mitbestimmung kommt den Dienststellenleitungen dabei eine besondere Verantwortung zu: mit dem Ziel guter Aufgabenerfüllung durch gute Arbeitsbedingungen.
Ingo Schierenbeck