Nach 60 Jahren Bremisches Personalvertretungsgesetz zeigt sich, dass das Gesetz einen guten Rahmen für gleichberechtigte Mitbestimmung setzt.
Das Gesetz gewährleistet auf der Grundlage von Artikel 47 der Bremischen Landesverfassung eine ausgewogene Mitbestimmung der Personalräte. Wichtig ist dabei eine frühzeitige Information und Beteiligung. Die Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen und die Mitbestimmung auf Augenhöhe sorgt dafür, dass die in den letzten Jahrzehnten stattgefundenen erheblichen Personalabbaumaßnahmen, Umstrukturierungen und Veränderungen konstruktiv von den Beschäftigten getragen und umgesetzt werden konnten.
Das ist gelebte Demokratie im Betrieb und wirkt sich vorteilhaft auf die Qualität öffentlicher Dienstleistungen aus.
Allerdings: Es ist doch klar, dass es zu Problemen im Bürgerservice kommt, wenn wie zum Beispiel im ehemaligen Stadtamt das Personal für die erforderlichen Aufgaben hinten und vorne nicht reicht. Die daraus entstandenen Probleme dem Personalrat und dem Bremischen Personalvertretungsgesetz in die Schuhe zu schieben, das geht gar nicht und wird von mir entschieden zurück gewiesen.
Dennoch finden alle paar Jahre wieder die Diskussionen um das von einigen als zu weitreichend angesehene Mitbestimmungsgesetz statt.
Wie in diesem Jahr von Teilen der Grünen mit Blick auf die aus ihrer Sicht nicht funk-tionierenden Bereiche in der öffentlichen Verwaltung. Ihr Vorstoß veranlasste im Nachhinein auch CDU und FDP, aber auch die Handelskammer Bremen, zu der Ansage, dass die Mitbestimmung viel zu weit geht und dringend angepasst werden muss.
Da lob ich mir die klaren Worte von Bürgermeister Carsten Sieling, ich zitiere: "Eine Veränderung des PVG ist zwischen der SPD und den Grünen im Koalitionsvertrag nicht verabredet worden und eine Einschränkung der Mitbestimmung ist mit mir und der SPD auch nicht zu machen"
Ich denke damit ist alles gesagt. Wer Mitbestimmung einschränken will, ist gegen gelebte Demokratie in den Betrieben.
Susanne Kremer