Seit 60 Jahren ist das Bremische Personalvertretungsgesetz eine gute Grundlage für die wirksame Mitbestimmung der Personalräte des Landes Bremen. Auf der Basis des Bremischen Personalvertretungesetzes können Interessenvertretungen die Arbeitsbedingungen in den Dienststellen und Betrieben des Landes Bremen zugunsten der Beschäftigten mitbestimmen und gestalten.
Zukünftig wird es auch für die Personalräte weiterhin eine wichtige Rolle spielen, die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung aktiv im Sinne der Beschäftigten auszugestalten. Nicht nur in der Wirtschaft geht die Digitalisierung voran, auch im öffentlichen Dienst von Bremen hat der Digitalisierungsprozess begonnen, an dessen Ende die vollständige Digitalisierung der Verwaltung stehen soll. Eine entsprechende Strategie hat der Bremer Senat unter dem Titel "Verwaltung 4.0" auf den Weg gebracht. Durch die Einführung neuer digitaler Technologien und Verfahren soll der öffentliche Dienst modernisiert werden und so zu einer effizienteren und bürgernäheren Verwaltung beitragen. So sollen unter anderem verwaltungsinterne Bearbeitungs- und Abstimmungsprozesse vollständig digitalisiert werden. Der elektronische Datenaustausch zwischen Behörden und Bürgern sowie Unternehmen soll zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger führen. Die elektronische Akte, welche bereits in einigen Dienststellen genutzt wird, soll flächendeckend eingeführt werden. Am Ende wird die vollständige Vernetzung aller Komponenten und digitale Erfassung aller Daten in der öffentlichen Verwaltung des Landes Bremen stehen.
Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist es wichtig, die Spielräume, welche die neuen Technologien schaffen, auch zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen zu nutzen. Es gilt mögliche negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu vermeiden oder zu begrenzen. Angesichts des Umfangs der Digitalisierung und ihrer Zielsetzung, der geplanten Veränderungen dienststelleninterner und externer Prozesse, ist mit einer massiven Auswirkung auf die Arbeit der Beschäftigten zu rechnen. Dies kann auch die Zunahme von negativ belastenden Momenten bedeuten. Am Beispiel des Einsatzes mobiler Endgeräte ist dies schon jetzt zu beobachten - nicht nur in privatwirtschaftlichen Bereichen, auch in Bereichen des öffentlichen Dienstes. Es steht die Frage im Raum, ob das Arbeiten mit Smartphones, Tablets und Notebooks als Bestandteil einer digitalen Infrastruktur eine zeitliche und räumliche Entgrenzung der Tätigkeiten mit sich bringt und quasi den Normalarbeitstag aushöhlt. Oder führen die Flexibilisierungpotenziale der Technologie zu einer Erleichterung der Arbeit und verbessern etwa die Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
Neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, der hier angesprochen ist, wird auch der Arbeitnehmerdatenschutz eine wichtige Rolle spielen. Führt die Digitalisierung aller Prozesse im Dienste der bürgerfreundlichen Verwaltung zum perfekten gläsernen Beschäftigten? Oder werden Regelungen getroffen, die den „digitalen Zugriff“ auf die Kolleginnen und Kollegen begrenzen?
In allen diesen Fragen sind die Interessenvertretungen gefordert, zugunsten ihrer Beschäftigten aktiv zu werden. Und dank des Bremischen Personalvertretungsgesetzes haben sie umfangreiche Möglichkeiten, gestalterisch an laufenden Prozessen mitzuwirken oder auch selbst initiativ zu werden, um auf arbeitnehmerfreundliche Technikgestaltung hinzuwirken. Dies betrifft sowohl den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten, als auch die Thematik der Leistungs- und Verhaltenskontrollen und sonstige Gestaltungsfelder aufgrund der Digitalisierung. Zwar enthält das Bremische Personalvertretungsgesetz, abweichend von anderen Mitbestimmungsgesetzen, keinen eigenen Tatbestand zum Technikeinsatz. Aufgrund der besonderen Regelung der Allzuständigkeit können Personalräte trotzdem bei all diesen Themen gleichberechtigt mitbestimmen.
Darüber hinaus bietet das Bremische Personalvertretungsgesetz Personalräten die Möglichkeit, Dienstvereinbarungen in allen Bereichen der Mitbestimmung abzuschließen. Auf diese Weise können die Rechte und Pflichten der Beschäftigten im Zusammenhang mit Digitalisierungsmaßnahmen in Dienstvereinbarungen verbindlich geregelt werden.
Insofern ist das Bremische Personalvertretungsgesetz trotz seiner 60 Jahre modern und bietet den Personalräten die Chance, die Digitalisierung arbeitnehmerfreundlich mitzugestalten.
Anja Feist