Bundesweit sind neun von zehn akademischen Mitarbeiter_innen befristet beschäftigt. Diese Zahlen beziehen sich längst nicht nur auf Qualifikationsstellen, sondern auch auf Mitarbeiter_innen, die Daueraufgaben im Wissenschaftsbetrieb wahrnehmen. Auch im Technik- und Verwaltungsbereich steigt die Quote befristet Beschäftigter kontinuierlich an.
Eine zentrale Forderung der Arbeitnehmerseite war daher, dass für Daueraufgaben Dauerstellen einzurichten sind. Dazu bekennt sich nun auch die Arbeitgeberseite und hat jetzt erstmalig im Hochschulbereich die Aufgabe vor sich, Personalkonzepte zu erstellen. Mit dem am 25.11.2016 unterzeichneten Kodex "Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen" haben sich Vertreter_innen der Hochschulleitungen, der Senatorin für Wissenschaft, Beschäftigtenvertretungen, von DGB, ver.di, GEW und der Arbeitnehmerkammer auf Grundsätze für bessere Vertrags- und Arbeitsbedingungen verständigt.
Der Kodex gestaltet befristete Arbeitsverhältnisse im Wissenschaftsbereich mit Untergrenzen für Vertragslaufzeiten und Vertragsumfang, Promotionsvereinbarungen und regelmäßige "Karrieregespräche" zur Klärung beruflicher Perspektiven in oder außerhalb der Wissenschaft.
Sachgrundlose Befristungen sollen nur noch in Ausnahmefällen vorgenommen werden.
In vielen Bereichen bleibt der Kodex noch in Absichtserklärungen stecken. Diese in konkrete betriebliche Vereinbarungen umzusetzen, ist nun Aufgabe der Hochschulleitungen und Personalräte.
Gute Beschäftigungsbedingungen an den Bremer Hochschulen gibt es allerdings nicht zum Nulltarif. Im Gegenteil: Sie müssen finanzpolitisch unterstützt werden. Statt öffentliche Gelder in Drittmittelkanäle und zeitlich befristete Maßnahmen umzuleiten, wäre endlich eine ausreichende Grundfinanzierung notwendig.
Christel Wienrich
Personalratsvorsitzende der Universität Bremen