Warteschlangen vor Ämtern, langes Warten auf Bescheide, Urkunden und Geld in unterschiedlichen Bereichen des bremischen öffentlichen Dienstes - der seit langem anhaltende Personalabbau zeigt mittlerweile gravierende Folgen. In der Öffentlichkeit führen solche Zustände zu äußerst kritischen Reaktionen. Eine Situation, die nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem auch unsere Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Bereichen in hohem Ausmaß belastet.
Mit einer Einheit zur mobilen Unterstützung hofft der Senat künftig einen Aufgabenstau bei "strukturellen Engpässen" zu vermeiden. Mit ihrer Unterstützung sollen Arbeitsrückstände abgearbeitet und gegebenenfalls auf Defizite in der Organisationsstruktur und der Ablauforganisation hingewiesen werden.
Der Einheit werden 21 Beschäftigte zugeordnet. Zehn erfahrene und bewährte Kräfte werden aus den Ressorts gewonnen. Eine weitere Kraft ist vorgesehen für Umsetzung, Koordinierung und Begleitung der Einsätze der Einheit mobile Unterstützung. Zusätzlich werden zehn Beschäftigte aus dem Nachwuchspool der Senatorin für Finanzen (5 aus dem mittleren und 5 aus dem gehobenen Dienst) zugeordnet. Bei Bedarf soll eine zusätzliche Aufstockung durch Zeitarbeitskräfte stattfinden.
Die erfahrenen Kräfte werden für drei Jahre der Einheit zugewiesen, für diesen Zeitraum werden sie zur Hälfte von der Senatorin für Finanzen finanziert. Ihre Einsatzzeit in der Einheit zur mobilen Unterstützung ist allerdings auf insgesamt 15 Monate begrenzt. Ansonsten verbleiben sie mit ihren Aufgaben in ihrer Stammdienststelle.
Die Nachwuchskräfte werden der Einheit zur mobilen Unterstützung jeweils für ein Jahr zugeordnet.
Für die bewährten Kräfte soll als Anreiz zur Bewerbung in der Einheit zur mobilen Unterstützung die persönliche Weiterentwicklung dienen (Mobilität, neue Aufgabenfelder). Außerdem sollen sie eine Leistungsprämie für jedes Jahr der Zugehörigkeit erhalten.
Eine Einweisung in die fachlichen Einsatzaufgaben wird sichergestellt. Vorgesehen sind außerdem Fortbildungen in sozialen und methodischen Kompetenzen und Teambildung.
Koordiniert wird die Einheit zur mobilen Unterstützung durch die Senatorin für Finanzen. Zur Anforderung muss das Unterstützung suchende Ressort einen Antrag stellen. Die Staatsrätekonferenz entscheidet dann über die Einsatzorte.
Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren für die bewährten Kräfte soll im Sommer unter Beteiligung des Gesamtpersonalrats und der Gesamtschwerbehindertenvertretung abgeschlossen sein. Auch ein Einsatzkonzept wird noch erstellt und mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmt. Nach drei Jahren wird die Einheit zur mobilen Unterstützung ausgewertet.
Es ist gut und wichtig für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, wenn besonders belastete Bereiche entlastet werden können.
Eine kurzfristige Unterstützung von außen durch EmU, die Einheit mobile Unterstützung, kann in krisenhaften Situationen eine Chance sein. Arbeitsrückstände können schneller abgearbeitet werden. Auch eine Unterstützung bei einer Verbesserung der Organisationsstruktur und bei der Ablauforganisation kann hilfreich sein.
Wie das mit der Einheit mobile Unterstützung funktioniert, muss sich zeigen. Unklar ist beispielsweise, ob in der Kürze der Zeit eine ausreichende Einarbeitung in die Aufgaben des hilfesuchenden Bereichs sichergestellt werden kann. Es ist wichtig, dass eine prozessbegleitende Auswertung der gemachten Erfahrungen stattfindet, sodass bei Problemen schnell reagiert werden kann.
Bei akuten "Engpässen" sind natürlich zunächst die fachkundigen Kolleginnen und Kollegen der betroffenen Bereiche selbst einzubeziehen. Mit ihnen ist vorrangig zu klären, ob sie über Stundenaufstockungen (bei Teilzeit) oder begrenzte Mehrarbeit die Lage selbst "in den Griff kriegen" können und wollen. Dabei ist es wichtig, auch organisatorische Aspekte in den Blick zu nehmen.
Die Einheit zur mobilen Unterstützung bietet den darin tätigen Kolleginnen und Kollegen die Chance, andere Arbeitsfelder kennenzulernen und sich befristet in anderen Aufgaben zu erproben und zu bewähren. Mehr noch: Es handelt sich um ein gänzlich neues Organisationsmodell - die 21 Kolleginnen und Kollegen sind quasi Wegbereiter_innen. Für alle, die Lust auf Neues haben und etwas ausprobieren wollen, ist das eine gute Gelegenheit. Selbstverständlich kann die Arbeit in der Einheit zur mobilen Unterstützung nur auf freiwilliger Basis stattfinden. Die abgebenden Dienststellen erhalten einen Ausgleich, der hoffentlich sicherstellen kann, dass keine neuen Löcher gerissen werden und keine neuen Problembereiche entstehen.
Ungerecht ist das System der Gewährung von Leistungsprämien. Die erfahrenen Kräfte in der Einheit zur mobilen Unterstützung erhalten sie. Weder die Nachwuchskräfte erhalten die Leistungsprämie, noch die Kolleginnen und Kollegen, die in besonders belasteten Bereichen arbeiten. Das ist nicht fair. Eine Mitbestimmung findet hierbei nicht statt, der Dienstherr entscheidet allein über die Vergabe.
Einen grundsätzlichen Personalmangel wird die Einheit zur mobilen Unterstützung nicht aufheben können. Durch kurzfristige Verstärkung oder Organisationsentwicklung sind manche Probleme eben nicht dauerhaft zu lösen. Daher ist es wichtig, dass der Umfang der Personalausstattung ebenfalls überprüft und im Sinne einer guten Aufgabenwahrnehmung angepasst wird.
Doris Hülsmeier