Die Bremer Erklärung ist eine Dienstvereinbarung, die viele wichtige Regelungen für faire Arbeitsbedingungen beinhaltet. Entgeltgleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, keine unnötige Leiharbeit und Befristung, Wertschätzung aller Kolleginnen und Kollegen sind nur einige der Regelungen aus der Bremer Erklärung, die dafür Sorge tragen sollen, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse verhindert werden. Es gibt sie seit Oktober 2014.
Der Gesamtpersonalrat hat einen Arbeitskreis ins Leben gerufen, in dem Personalräte sich austauschen und Verabredungen treffen. Es gibt eine Clearingstelle, an die sich von prekären Beschäftigungsbedingungen betroffene Kolleginnen und Kollegen, aber auch Personalräte wenden können. Für die Clearingstelle arbeiten Saskia Coenraats und Kai Mües vom Gesamtpersonalrat und Herr Kahnert von der Senatorin für Finanzen. In den vergangenen drei Jahren hat die Bremer Erklärung in vielen Bereichen zu Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geführt. Zum Beispiel sind Beschäftigte von Elternvereinen direkt in den öffentlichen Dienst eingestellt worden. Ein weiterer Erfolg ist, dass sich Leiharbeiter_innen und befristet Beschäftigte auf interne Stellen bewerben können. Es gibt viele weitere gute Beispiele, wo die Bremer Erklärung Verbesserungen gebracht hat. Es gibt aber auch noch viele Bereiche, in denen die Umsetzung der Dienstvereinbarung noch nicht klappt. Bei der Musikschule gibt es schlecht bezahlte Honorarkräfte, die in den Lehrbetrieb intergiert sind. Hier wird versucht, auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen Kosten zu sparen. Das ist nicht im Sinne der Bremer Erklärung. In einigen Bereichen gibt es teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen, denen eine Aufstockung ihrer Stunden verweigert wird. In diesen Fällen unterstützt die Clearingstelle.
Nach zwei Jahren soll eine Evaluation der Bremer Erklärung durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang wird unter anderem überprüft, wie Regelungen in der Bremer Erklärung verbindlicher gemacht werden können. Ein erstes Vorbereitungstreffen für diese Auswertung hat es zwischen Senatorin für Finanzen und Gesamtpersonalrat bereits gegeben.
Die Bremer Erklärung ist eine gute Vereinbarung. Sie muss von den Personalräten auch weiterhin genutzt werden, damit für alle Kolleginnen und Kollegen faire Beschäftigungsbedingungen geschaffen werden können.
Kai Mües
"Senator Dr. Lohse hat auf Drängen des Personalrats die Verbindlichkeit der Bremer Erklärung anerkannt und die Anwendung zugesagt. Seitdem profitieren bei uns insbesondere die prekär in Leiharbeit sowie befristet beschäftigten Kolleg_innen davon, dass ihre Bewerbungen auf interne Stellenausschreibungen berücksichtigt werden."
"Bereits seit Jahren setzt sich der Personalrat Schulen für faire Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Bremer Schulen ein. So konnte schon 2011 eine wichtige Dienstvereinbarung (DV) mit der Senatorin für Bildung und Wissenschaft erzielt werden. Dort wurden gleiche Bezahlung nach TV-L/TVöD unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsträger, Umwandlung bestehender Verträge in unbefristete Arbeitsverhältnisse, Vorrang von Stundenaufstockungen vor Neueinstellungen und Einrichtung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen für bisherige Minijobber_innen geregelt. Gemeinsam mit der ebenfalls vom PR-Schulen initiierten DV zur Schaffung eines Vertretungspools für Lehrkräfte, wurden dadurch so nachhaltige Verbesserungen für die Kolleg_innen erzielt, dass der Deutsche Personalrätepreis in Gold 2012 an den Bremer Personalrat Schulen verliehen wurde.
Im Oktober 2014 führten langjährige, zähe Verhandlungen des Gesamtpersonalrats auch für den gesamten Bereich des bremischen öffentlichen Dienstes zur "Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen".
Die Bremer Erklärung gilt für mich als Meilenstein für faire Beschäftigungsbedingungen. Der PR-Schulen nutzt sie für die Verbesserung der Arbeits- und Vertragsbedingungen der Kolleg_innen.
Die Bremer Erklärung immer wieder mit Leben zu füllen, bleibt weiter Aufgabe und Ansporn der Personalratsarbeit."