Sachgrundlose Befristung ist eine prekäre Beschäftigung und hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Befristungen mit Sachgrund kann es viele geben, beispielsweise Vertretung bei Langzeiterkrankung, Vertretung im Falle einer Schwangerschaft. Eine Befristung soll nicht die Regel sein, sondern eine begründete Ausnahme. Eine Anfrage der Linkspartei an die Bremische Bürgerschaft hat aber ergeben, dass es circa 300 sachgrundlose Befristungen im öffentlichen Dienst gibt. Besonders betroffen sind Frauen, der Anteil an befristeten Arbeitsverträgen (inklusive der Befristungen mit Sachgrund) lag 2016 im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes bei über 74 %. Diese Zahlen erwecken den Eindruck, dass es mittlerweile in vielen Bereichen gang und gebe ist, Arbeitsverträge zu befristen, auch wenn kein Sachgrund vorliegt.
Der Senat hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und letztendlich am 25. September 2018 beschlossen, dass im bremischen öffentlichen Dienst auf sachgrundlose Befristungen ab sofort verzichtet wird. Nur in begründeten Einzelfällen, die beim Senat beantragt werden müssen, kann dieser eine Ausnahme zulassen. Die Ausschreibungsrichtlinien werden von der Senatorin für Finanzen hinsichtlich des Verzichts auf sachgrundlose Befristungen angepasst. Der Gesamtpersonalrat begrüßt den Senatsbeschluss ausdrücklich. Jetzt ist es wichtig, dass die Interessenvertretungen darauf achten, Stellenausschreibungen mit sachgrundloser Befristung nicht zuzustimmen.
Kai Mües