Die Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen hat sich bewährt, das hat die Evaluation gezeigt. Sie ist ein wichtiges Instrument für Dienststellen, Personalräte und Frauenbeauftragte, um unsere Kolleginnen und Kollegen vor prekären Beschäftigungsverhältnissen zu schützen und verbesserte Arbeitsbedingungen zu erreichen. Die Evaluation hat aber auch gezeigt, dass es durchaus noch Nachbesserungsbedarf in einigen Bereichen gibt. Beispielsweise gibt es Bereiche, in denen Kolleg_innen in Zwangsteilzeit arbeiten müssen. Es gibt auch immer wieder Diskussionen, wer sich auf interne Stellenausschreibungen bewerben darf. Mit der Neufassung wird die Bremer Erklärung gestärkt. Wertschätzung und faire Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger Aspekt für die Motivation der Beschäftigten für gute Arbeit und die notwendige qualifizierte Nachwuchsgewinnung. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes müssen nicht nur die schwierige Haushaltssituation Bremens, sondern oft auch die besonderen sozialen Belastungen für viele Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen auffangen. Dafür sind faire Arbeitsbedingungen wichtig. Mit der Neufassung der Bremer Erklärung wird jetzt ein deutliches Signal an die Dienststellen gesendet, dass diese Vorgaben umzusetzen sind. Wichtig ist, dass die Dienststellen und die Betroffenen bei der Lösung weiterhin durch die Clearingstelle unterstützt werden. Dafür wird derzeit ein verbindlicher Rahmen in Form einer Dienstvereinbarung geschaffen. Auch das ist in der Neufassung festgelegt. Es ist wichtig, dass Dienststellenleitungen die Bremer Erklärung anwenden. Darauf werden die Interessenvertretungen achten.
Kai Mües