Sie sind hier:

100 Jahre Acht-Stunden-Tag

Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Freizeit, acht Stunden Schlaf

Bildliche Darstellung von Zeit
(Foto: gemeinfrei/pixabay.com)

Vor 100 Jahren wurde der Acht-Stunden-Tag in Deutschland erstmals gesetzlich verankert. Bis heute ist er ein wichtiger Eckpfeiler des Arbeitsschutzes. Zu Zeiten der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert waren tägliche Arbeitszeiten von 12 bis 14 Stunden keine Seltenheit. Mit dem Slogan "Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Freizeit und Erholung und acht Stunden Schlaf" griff erstmals Robert Owen, ein walisischer Unternehmer und Sozialreformer, den Acht-Stunden-Tag auf. Dieser entwickelte sich auch in Deutschland zu einer zentralen Forderung der Arbeiterbewegung. Vor genau 100 Jahren wurde der Acht-Stunden-Tag hierzulande eingeführt. Ab 1956 kämpften die Gewerkschaften unter dem Motto "Samstags gehört der Vati mir" für die 40-stündige Fünf-Tage-Woche. Daraufhin setzte sich das arbeitsfreie Wochenende zunehmend durch.
Was regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heutzutage? Es regelt nicht, dass Beschäftigte genau nach acht Stunden ihre Arbeit beenden müssen, es lässt umfangreichen Spielraum. So kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines halben Jahres im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 Abs. 1 ArbZG). Durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Tarifvertragsparteien oder Ausnahmegenehmigungen kann dieser Rahmen zusätzlich erweitert werden. Es gibt in gewerkschaftlich gut organisierten Bereichen Tarifverträge, in denen die 40-Stunden-Woche unterschritten wird. In unseren Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst spielt die Arbeitszeit immer eine Rolle, und es wird versucht, Verbesserungen zu erreichen. Aber Arbeitszeitverkürzungen oder andere Verbesserungen können nur mit gut organisierten starken Gewerkschaften erreicht werden.
Die rechtspopulistische Regierung in Österreich hat das Arbeitszeitgesetz vor kurzem geändert. Dort soll jetzt bis zu 12 Stunden am Tag gearbeitet werden. Die Begründung war, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexibler eingesetzt werden können. Der Schutz der Beschäftigten wird hierbei hinten angestellt. Eine solche Verschlechterung des Arbeitszeitgesetzes muss in Deutschland unbedingt verhindert werden. Der Acht-Stunden-Tag muss erhalten bleiben. Denn gute Arbeitszeitgestaltung hilft Unfälle zu vermeiden und bringt die nötige Erholung für den nächsten Arbeitstag. Wir haben in Deutschland ein sehr gutes Arbeitszeitgesetz, das sehr flexibel gelebt werden kann. Die Arbeitszeit kann nicht einseitig von der Arbeitgeberseite verändert werden. Dazu bedarf es Tarifverträge und/oder Dienstvereinbarungen, die mit Gewerkschaften und Interessenvertretungen abzustimmen sind. Es ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig, jegliche Diskussionen über eine Aufweichung dieses Gesetzes im Keim zu ersticken.

Kai Mües