Kolleg_innen, die ihr Arbeitsverhältnis im Bürgertelefon Bremen bei der Performa Nord (BTB) beginnen, wird ein unbefristeter Teilzeitarbeitsvertrag mit 20 bzw. 25 Wochenstunden angeboten. Gerechtfertigt wurde dies mit Stoßzeiten, in denen das BTB hoch frequentiert ist und der Annahme, dass ein Arbeitsplatz in der Telefonie als Vollzeitstelle nicht geeignet ist.
Die unfreiwillige Teilzeit mit 20 Stunden sorgte bei zwei Kolleginnen für ein prekäres Beschäftigungsverhältnis. Sie waren aufgrund ihres Einkommens auf zusätzliche Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen. Als sogenannte "Aufstockerinnen" unterlagen sie beim Jobcenter der Meldepflicht und der Auflage, sich auf freie Vollzeitstellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bewerben. Das war eine sehr belastende Situation für die Kolleginnen.
Die Bremer Erklärung für faire Beschäftigungsbedingungen sieht allerdings vor, dass Teilzeitbeschäftigten auf Wunsch eine Vollzeitbeschäftigung ermöglicht werden soll.
Mit Hilfe der Bremer Erklärung habe ich als Frauenbeauftragte darauf hingewirkt, dass den Kolleginnen die benötigte Stundenaufstockung mit sofortiger Wirkung unbefristet angeboten wurde. Das ging nicht von heute auf morgen, sondern nur mit Entschlossenheit und langem Atem. Aber es hat geklappt.
Hieraus folgend hat Performa Nord im Frauenförderplan verankert, dass Stundenaufstockungswünsche stets in dem Maße befürwortet werden, dass unfreiwillige, prekäre Arbeitsverhältnisse in Teilzeit unter Anwendung der Bremer Erklärung ausgeschlossen sind. Als weitere Lösung für diese immer noch frauentypischen Arbeitsplätze und als Aufstiegschance aus der Telefonie werden zusätzlich Mischarbeitsplätze (Telefonie und Sachbearbeitung) angeboten, die sowohl in Teilzeit oder Vollzeit möglich sind. Auch das ist inzwischen im Frauenförderplan festgeschrieben. So können Frauen nach ihrem individuellen Lebensmodell ihre Arbeitszeit wählen.
Für die Zukunft strebt die Geschäftsleitung Performa Nord bei künftigen Ausschreibungen für das BTB die Möglichkeit von Voll- und Teilzeitarbeitsplätzen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz an.
Mit meinen Möglichkeiten als Frauenbeauftragte konnte ich wirkungsvoll dafür sorgen, dass Benachteiligungen bei frauenspezifischen Arbeitsplätzen beseitigt wurden.
Ann-Kathrin Rieke-Brodda