Regelmäßig alle vier Jahre werden die Interessenvertretungen nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz neu gewählt. Die nächsten regelmäßigen Wahlen finden am 18. März 2020 statt. Sie werden von den einzusetzenden Wahlvorständen verantwortungsbewusst organisiert und durchgeführt. Eine sehr interessante Aufgabe, da sie abwechslungs- aber auch lehrreich ist. Es gibt "alte Hasen", die diese Aufgabe schon häufiger übernommen haben. Aber auch neue Kolleginnen und Kollegen sollten sich nicht scheuen, im Wahlvorstand mitzuarbeiten.
Der Senator für Finanzen, Referat 33, bietet in Zusammenarbeit mit dem Gesamtpersonalrat für die Mitglieder des Wahlvorstandes - oder solche, die es werden wollen - wieder eine eintägige Fortbildungsveranstaltung an. Diese Schulung findet in der ersten Dezemberwoche 2019 von 9:00 bis 14:00 Uhr statt. Es werden die wichtigsten Wahlvorschriften erläutert. Im Mittelpunkt stehen natürlich die Aufgaben des Wahlvorstandes, Verfahrensvorschriften, Wahlzeitpunkt/Fristen, Wahlausschreiben, Behandlung der Wahlvorschläge, Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses. Die Seminarausschreibung und der Anmeldebogen liegen bereits bei den Personalräten. Anmelden sollten sich Interessierte bis Mitte November 2019.
Seminarausschreibung und Anmeldebögen gibt es auch in der Geschäftsstelle des Gesamtpersonalrats
(361 2215, gesamtpersonalrat@gpr.bremen.de).
Elke Kosmal-Vöge