Auf der Personalräteversammlung am 27.11.2019 hat sich der neue Bürgermeister klar zur Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen bekannt. Faire Beschäftigung ist ihm und der neuen Regierung wichtig.
Das hören wir als Gesamtpersonalrat gerne. Allerdings hat die Clearingstelle, an die sich prekär beschäftigte Kolleginnen und Kollegen gemäß Dienstvereinbarung wenden können, leider immer noch genug zu tun. Dauerthema ist die Zwangsteilzeit, von der überwiegend Frauen betroffen sind. Ganz schlimm wird es, wenn Betroffene eine Aufstockung ihres Arbeitslosengeldes II beim Jobcenter beantragen müssen. Honorarkräfte senden Notrufe. Sie erhalten keine Bezahlung bei Krankheit oder Urlaub, und die Krankenversicherung muss auch komplett selbst gezahlt werden - ohne Zuschuss vom Arbeitgeber. Darüber hinaus geht die Clearingstelle Fällen nach, in denen Firmen, die Dienstleistungen für die Stadt erbringen, nicht den Bremer Mindestlohn in Höhe von 11,13 € zahlen.
Diese Beispiele zeigen, warum die Bremer Erklärung zu fairen Beschäftigungsbedingungen so wichtig ist. Wer für die Freie Hansestadt Bremen arbeitet - ob direkt angestellt oder über einen externen Dienstleister - muss von seinem Einkommen ohne Existenzängste leben können.
Es gibt Zusagen vom Bürgermeister Andreas Bovenschulte, von der Bürgermeisterin Maike Schaefer und Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt, die Bremer Erklärung neu zu unterzeichnen. Damit soll deutlich gemacht werden, dass dieser Senat zur Bremer Erklärung steht.
Personalräte, die prekäre Arbeitsverhältnisse in ihren Bereichen entdecken, sollen bei ihren Dienststellenleitungen deutlich auf die Bremer Erklärung verweisen. Die Clearingstelle unterstützt dabei gerne.
Kai Mües
Der Bürgermeister hat inzwischen Verbesserungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zugesagt. Mittlerweile gibt es einen Senatsbeschluss, der besagt, dass alle Honorarkräfte, die ein Interesse an einer Festanstellung haben, sie auch bekommen sollen. Wir erwarten jetzt vom Bürgermeister, dass der Senatsbeschluss schnell umgesetzt wird und dass alle Kolleginnen und Kollegen ein Angebot erhalten. Dabei darf es keine Rolle spielen, wie viele Stunden sie unterrichten. Wichtig ist, dass sie dadurch sozialversichert werden.