"Guter Rat - Personalrat", so heißt es. Personalräte haben das Ohr bei den Kolleginnen und Kollegen: Was ist wichtig für euch? Was braucht ihr dafür? Wisst ihr, was in eurer Dienststelle passiert? Welche Ideen möchtet ihr einbringen? Personalräte setzen sich ein und können mehr bewegen als einer und eine allein.
Und dann gibt es noch uns, den Gesamtpersonalrat, der guten Rat und Unterstützung geben kann. Der Gesamtpersonalrat hat ein offenes Ohr und viel Erfahrung. 25 Kolleginnen und Kollegen aus vielen Bereichen des bremischen öffentlichen Dienstes beraten bei dienststellenübergreifenden Angelegenheiten. Wir kümmern uns auch um die Angelegenheiten der Auszubildenden und der Kolleginnen und Kollegen in den Nachwuchspools. Wir nehmen die Interessen auf, die Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Frauenbeauftragte, aber auch ihr, die Kolleginnen und Kollegen, direkt an uns herantragt. Mobile Arbeit ist so ein Thema, das wir derzeit auf Initiative der Beschäftigten verfolgen und zu dem wir eine Dienstvereinbarung anstreben. Arbeit, die zum Leben passt, ist dabei die Zielstellung. Und dabei vergessen wir auch nicht diejenigen, die hauptsächlich ohne Computer arbeiten. Auch für sie müssen mehr zeitliche Spielräume und Zugänge zu digitalen dienstlichen und fachlichen Informationen geschaffen werden.
Der Gesamtpersonalrat hat in vielen Dienstvereinbarungen den Rahmen für gute Arbeit bei unserem gemeinsamen Arbeitgeber mit dem Senator für Finanzen festgelegt und damit Standards für alle Beschäftigten der Freien Hansestadt Bremen geschaffen. Dieser Rahmen wird vor Ort "dienststellenspezifisch" von der Leitung und dem Personalrat mit Leben gefüllt. Es ist ein gutes Zusammenspiel.
Der Gesamtpersonalrat steht, wie die Personalräte, für Demokratie im Arbeitsleben. Wir verhandeln eure Interessen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber, so wie es in unserer Landesverfassung vorgesehen ist. Wir sorgen für Transparenz. Wir begleiten und beeinflussen Veränderungsprozesse in eurem Sinne. Wir arbeiten eng mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes "als berufene Vertretungen der Interessen der Beschäftigten" (§ 52 Bremisches Personalvertretungsgesetz) zusammen.
Die Attraktivität des bremischen öffentlichen Dienstes ist das Schlüsselthema für alle Interessenvertretungen - für Personalräte, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen, für Frauenbeauftragte und für den Gesamtpersonalrat. Attraktivität nach innen für die Beschäftigten und nach außen, um guten Nachwuchs zu gewinnen. Wir wollen allen weitersagen können, es ist toll im bremischen öffentlichen Dienst zu arbeiten. Dafür müssen die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert werden: Ausreichend Personal. Arbeit, die zum Leben passt. Faire Bezahlung. Gute Führung. Wertschätzung.
Am 18. März wird gewählt. Gesamtpersonalrat, Personalräte, Jugend- und Auszubildendenvertretungen und Frauenbeauftragte stehen zur Wahl.
Für starke Interessenvertretungen, die sich für all das einsetzen können: Wählen gehen.
Doris Hülsmeier