"Das Programm PEP wird beendet." So gibt es der rot-grün-rote Koalitionsvertrag vor. Zukünftig soll aufgabenbezogen untersucht werden, wieviel Personal benötigt wird. Im Grundsatz entspricht dies einer langjährigen Forderung des Gesamtpersonalrats. Bei aller Freude über diese wichtige Grundsatzentscheidung bleibt abzuwarten, ob die so ermittelten Bedarfe finanziell und personell gedeckt werden können.
Im Rahmen der laufenden Haushaltsaufstellung ist vorgesehen, den größten Teil der derzeit als vorübergehende Verstärkung ausgewiesenen Personalmittel zu verstetigen. Das entsprechende Personalvolumen wird dann ohne Kürzungsquoten fortgeschrieben.
Beim Senator für Finanzen soll eine "Fachstelle Personalbedarfsermittlung und ‐Planung" eingerichtet werden. Deren Aufgabe soll laut Koalitionsvereinbarung sein, "aufgabenbezogen (…) Untersuchungen zur Personalbemessung zusammen mit den Ressorts und der Senatskanzlei" durchzuführen. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen können dann politische Entscheidungen über zukünftige Anpassungen der Zielzahlen getroffen werden.
Ziel ist es, Personalbedarfe möglichst fair und nach einheitlichen Maßstäben zu ermitteln und damit auch solche Bereiche zu berücksichtigen, bei denen Personalmangel nicht so schnell öffentlich spürbar wird. Es wird allerdings einige Zeit brauchen, den gesamten bremischen öffentlichen Dienst neu zu vermessen.
Zunächst wird die Fachstelle daher voraussichtlich vor allem dort tätig werden, wo die Ressorts Mehrbedarfe für bestimmte Aufgabenbereiche sehen. Denkbar ist darüber hinaus, dass der Senat die Fachstelle mit Untersuchungen zu Aufgaben beauftragt, die in vergleichbarer Weise in allen Ressorts anfallen.
Methodisch soll die Personalbedarfsermittlung unter anderem an die Erfahrungen mit der Zuweisungsrichtlinie für Lehrkräfte anknüpfen. Darin werden bestimmte Arbeitspakete identifiziert und mit Zeitbudgets ausgestattet. Dabei werden auch die sozialen Rahmenbedingungen der einzelnen Schulen berücksichtigt. Mit einer ähnlichen Vorgehensweise wurde vor Kurzem auch der Personalbedarf der Jugendhilfe untersucht.
Bei einigen Aufgaben wird sich auch Benchmarking, also der Vergleich von Kennzahlen oder Fallzahlen als Methode anbieten. Das kann innerhalb Bremens zwischen den einzelnen Senatsressorts oder mit anderen Großstädten oder Ländern geschehen.
Grundsätzlich steckt bei jeder Methode der Personalbedarfsermittlung der Teufel im Detail. Wurde etwas Wesentliches übersehen oder falsch gewichtet? Ist das, was verglichen wird, wirklich vergleichbar? Unerlässlich ist, dass die Personalräte entsprechende Untersuchungen in ihren Bereichen kritisch begleiten und die Sichten und Belange der betroffenen Kolleginnen und Kollegen einbringen.
Burkhard Winsemann
Nicht wenige haben es erst ganz zum Schluss erfahren: PEP heißt Personalentwicklungsprogramm, nicht etwa Personaleinsparprogramm. Dass PEP nun endet, ist überfällig: Im jüngst veröffentlichen Personalbericht 2019 stellt der Senator für Finanzen fest, dass bereits zu Beginn der 2010er Jahre, nach mehr als 15 Jahren PEP, weiterer Personalabbau immer schwieriger zu erreichen war und „sektoral an Untergrenzen einer sachgerechten Aufgabenerfüllung stieß“. Viele haben auch wahrgenommen, dass diese Untergrenzen noch unterschritten wurden.
Trotzdem wurde PEP noch fast ein ganzes Jahrzehnt fortgeschrieben, mit differenzierten Kürzungsquoten und immer mehr davon ausgenommenen Dienststellen. Daneben entwickelte sich allerdings, verstärkt mit der Zuwanderung ab 2015, eine Parallelwelt: Eine ganze Reihe von Dienststellen verzeichnete einen so großen Aufgabenzuwachs, dass die PEP-Zielzahlen dafür ganz offensichtlich nicht ausreichten. Mittel für zusätzliches Personal wurden auf unterschiedlichen haushälterischen Wegen bereitgestellt, aber durchweg außerhalb der mit PEP gesteuerten Zielzahlen. So ist mittlerweile ein recht unübersichtliches Bild entstanden.