Jeder kennt sie, aber die Wenigsten wissen eigentlich, was sie tun.
Die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizei (WSP) sind Polizeibeamte wie jeder andere Kollege auch. Jedoch bei der WSP liegt der Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung in der Schifffahrt.
Bei den zu verfolgenden Straftaten handelt es sich um solche mit überwiegend maritimen Charakter, wie zum Beispiel Gefährdung des Schiffsverkehrs, umweltgefährdende Abfallbeseitigung, fahrlässige Tötung im Schiffsbetrieb, Straftaten gegen die Umwelt. Bei den Ordnungswidrigkeiten werden neben den allgemeinpolizeilichen Rechtsgrundlagen solche mit kommunaler, nationaler und vielfach auch internationaler Art mit schifffahrtspolizeilichem, maritimem Charakter bearbeitet.
Weitere Aufgaben der WSP sind die Untersuchung von zum Teil schweren und tödlichen Personenunfällen im Schiffsbetrieb und die Überwachung des Sportbootverkehrs. Per Gesetz vom Bund auf die WSP übertragen, wurden die sogenannten "Schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben", die ebenfalls einen Schwerpunkt der wasserschutzpolizeilichen Aufgaben darstellen.
Die Beamtinnen und Beamten der WSP versehen ihren Dienst im Tagesdienst, im Schichtdienst oder im Wechselschichtdienst. Sie sind im Einsatz rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr und das nicht nur bei schönem, sondern auch bei schlechtem Wetter. Der Einsatzort „Gewässer“ kann deshalb für einen „Wasserschützer“ nicht nur gefährlich werden, sondern ist häufig auch körperlich sehr anstrengend.
Der WSP setzen neben Streifenwagen an Land auf den Gewässern ein Küstenboot, Streckenboote, ein Hafenboot und Schlauchboote verschiedener Größen und Motorisierungen ein. Die Besatzungen bestehen, je nach Einsatzmittel, aus 2 bis 5 Kolleginnen und Kollegen.
Die Aufgaben der WSP erfordern von den Kolleginnen und Kollegen neben der grundsätzlichen Polizeiausbildung wegen der Themenvielfalt und der Spezialisierung ein hohes Maß an Fachwissen aus dem maritimen Bereich. Die dafür erforderliche zusätzliche Ausbildung findet zu einem großen Teil an der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg (WSPS) statt. Nach seiner "Grundausbildung" kann sich der WSP-Kollege oder die Kollegin im weiteren Verlauf ihrer Dienstzeit weiter spezialisieren, z. B. für die Bereiche Umweltschutz, Schiffsunfallermittlungen, Gefahrgutüberwachung oder technischer beziehungsweise nautischer Bootsbetrieb. In Abhängigkeit der getroffenen Entscheidung kommen auf den "Wasserschützer" weitere Fachlehrgänge bzw. aufgabenbezogene Qualifizierungsmaßnahmen, mit zum Teil anschließender Prüfung zu.
Neben der Ausbildung an der WSPS ist der Wissens- und Erfahrungstransfer von den diensterfahrenen Kolleginnen und Kollegen an die "WSP-Anfänger" ein weiterer wesentlicher und wichtiger Bestandteil der polizeipraktischen Aus- und Fortbildung an den Dienststellen und von erheblicher Bedeutung für die Erhaltung wasserschutzpolizeilicher Fachkompetenz: "Kollegen lernen von Kollegen"!
Und hier liegt eines der Kernprobleme der WSP. In den letzten 20 Jahren wurden etwa 60 % aller Stellen abgebaut. Die jetzt noch eingerichteten Stellen sind zu einem nicht unerheblichen Teil nicht besetzt. Ferner gehen bis Ende 2024 weitere etwa 40 % der verbliebenen Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Damit geht ein großer Teil wasserschutzpolizeilicher Fachkompetenz in den Ruhestand.
Zur Gewährleistung der Wahrnehmung der der WSP zugewiesenen Aufgaben ist es zum einen zwingend erforderlich, jetzt und zukünftig ausreichend Kolleginnen und Kollegen für die WSP einzustellen, und zum anderen sicherzustellen, dass diese neben der "schulischen" Aus- und Fortbildung auch von den langjährig erfahrenen "Wasserschützern" eingearbeitet werden können, bevor diese in den Ruhestand gehen und damit erhebliche wasserschutzpolizeiliche Fachkompetenz für immer verloren geht.
Dierk Stahl, Personalrat Polizei Bremen