Was passiert eigentlich mit mir, wenn der Senat neue Ressortzuschnitte beschließt? Auch bei anderen größeren oder kleineren politisch beschlossenen Organisationsveränderungen fragen sich die Kolleginnen und Kollegen, was das für sie bedeutet.
Die Rechte und Interessen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden in solchen Fällen durch die Dienstvereinbarung Personalausgleich geschützt. Sie bildet den Rahmen, um einen notwendigen Ausgleich sozialverträglich zu gestalten.
Die Dienstvereinbarung über die Sicherung der Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen bei einem Personalausgleich wurde 1986 zeitgleich mit zwei weiteren Dienstvereinbarungen - über berufliche Weiterbildung und zur Einführung automatischer Datenverarbeitungsanlagen - abgeschlossen.
Die Dienstvereinbarung Personalausgleich schafft Transparenz, indem sie die rechtzeitige Unterrichtung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Einbeziehung in die Planung festschreibt. Die Dienstvereinbarung gibt Sicherheit, weil sie den Anspruch der Kolleginnen und Kollegen auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz gewährleistet, wenn Umsetzungen oder Versetzungen erforderlich sind. Dabei ist festgelegt, dass bei einem notwendigen Personalausgleich das Prinzip der Freiwilligkeit Vorrang hat. Kolleginnen und Kollegen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen ohne ihre Zustimmung versetzt werden. Bei großen Organisationsveränderungen, wie zuletzt bei der Neuorganisation im Bereich des ehemaligen Stadtamtes, sind Umstellungspläne zu erarbeiten, in denen die Veränderungen darzustellen sind. Dabei wird auch festgehalten, welche Fortbildungen gegebenenfalls notwendig sind und wo sich der zukünftige Arbeitsplatz befindet. Bei all dem sind die Interessenvertretungen und die betroffenen Kolleginnen und Kollegen frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.
Die Dienstvereinbarung Personalausgleich greift aber nicht nur bei großen Organisationsveränderungen. Wenn die Aufgaben der Personalstelle einer Behörde von Performa Nord übernommen werden, Rechtsänderungen zu einem Aufgabenwegfall führen oder Aufgaben im Rahmen der Geschäftsverteilung des Senats neu geschnitten werden, um nur einige mögliche Anwendungsfälle zu beschreiben, sind die Auswirkungen auf die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung der Dienstvereinbarung Personalausgleich zu gestalten.
Die Dienstvereinbarung Personalausgleich ist daher - wie die beiden weiteren Dienstvereinbarungen aus 1986 - immer noch aktuell und ein wichtiges Instrument für die Personalräte, um die Interessen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu wahren.
Ina Menzel