Ist es heute noch attraktiv, Beamtin oder Beamter zu sein?
Der Bund hat diese Frage für sich offenbar beantwortet. Er will das Beamtenrecht novellieren und damit die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten attraktiver gestalten. Das gibt es natürlich nicht umsonst. 705 Millionen Euro sollen in den nächsten drei Jahren für die Steigerung der Attraktivität der Beamtenberufe investiert werden. Ab 2023 sollen jährlich 109 Millionen Euro hierfür verwendet werden.
Früher war Geldmangel der Faktor, der den Staat bremste. Heute ist es zusätzlich Personalmangel. Einer Prognose zufolge werden im öffentlichen Dienst bis 2030 rund 800.000 Stellen in nahezu allen Bereichen unbesetzt sein. Auch Bremen ist betroffen. Seit rund 30 Jahren wird im bremischen öffentlichen Dienst massiv gespart. Im Besonderen wurde bei den Beamtinnen und Beamten gespart. Anders als bei den Tarifbeschäftigten kann der Arbeitgeber bei den Rahmenbedingungen der Beamtinnen und Beamten einseitig, das heißt auch zum Schlechteren, eingreifen. Allerdings verschlechtert eine solche Entwicklung die Attraktivität der Berufe, in denen Beamtinnen und Beamte tätig sind. Deshalb ist es umso wichtiger, die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten wieder attraktiver zu gestalten. Um die Attraktivität und somit die Anziehungskraft dieser Berufe zu erhöhen, hat der Bund unter anderem Maßnahmen zur Personalgewinnung und Verbesserungen im Zulagenwesen formuliert. Das Beispiel des Bundes sollte Signalwirkung auch für Bremen haben.
Unsere Forderung an den Senat: "Machen Sie die Rahmenbedingungen für die Beamtinnen und Beamten in Bremen wieder attraktiv!" Konkret bedeutet das unter anderem die Abschaffung des einheitlichen Beförderungsstichtags, da dieser die Bezahlung entsprechend der Wertigkeit unangemessen hinauszögert. Ebenfalls müssen die Einstiegsämter angehoben werden. Aufgrund der sich im Laufe der Zeit veränderten Tätigkeiten und wachsender Verantwortung müssen diese entsprechend ihrer Wertigkeit angehoben werden. Da es für Berufsstarter schwierig ist, die komplexen Beihilfesysteme ohne Unterstützung zu durchdringen, muss es hierfür eine Beratung geben. Außerdem muss die neu eingeführte Pauschalierte Beihilfe auf den Bereich der Freien Heilfürsorge ausgeweitet werden. Nur so hätten die Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr und der Polizei die Wahlmöglichkeit zwischen der Einzelabsicherung in der Freien Heilfürsorge oder einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hängt jedoch von der eigenen Entscheidung und der jeweiligen Lebenssituation ab.
Verbessert werden muss auch die Zulagenregelung bei Feuerwehr, Polizei und Justizvollzug. Die Zulagen wurden insgesamt in den letzten Jahrzehnten infrage gestellt und viele Jahre nicht mehr verhandelt. Sie müssen endlich angeglichen, angehoben, dynamisiert und wieder ruhegehaltsfähig gemacht werden.
Es ist positiv zu werten, dass der Senat begonnen hat, das Zulagenwesen wieder zum Gegenstand der Verhandlungen zu machen und im Koalitionsvertrag eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamten zugesichert wird. Um den Fachkräftemangel tatsächlich zu beheben, kann das jedoch nur ein Anfang sein. Selbstverständlich müssen alle Beamtinnen und Beamten amtsangemessen besoldet werden.
Wir erwarten weitere Schritte vom Bremer Senat.
Lars Hartwig