Der Name ist durchaus ernst zu nehmen: Das Projekt Land-Stadt-Trennung (LST) steht für einschneidende Veränderungen im bremischen öffentlichen Dienst. Denn es dient unter anderem der Umsetzung der durch § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) neu geregelten Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Und die hat es in sich.
Ab 2021 werden getrennte Buchungskreise für Stadt und Land im SAP-System eingerichtet, um die Finanzen der beiden Gebietskörperschaften klarer voneinander zu trennen. Derzeit laufen die Tests für das zukünftige System.
Die Kolleginnen und Kollegen werden zukünftig in jedem Fall den zutreffenden von rund zwei Dutzend Umsatzsteuerschlüsseln eingeben müssen. Für den Gesamtpersonalrat ist es deshalb wichtig, dass sie dabei fachlich ausreichend unterstützt werden. Dies soll durch Vermittlung von Grundlagenwissen in Schulungen geschehen. Darüber hinaus soll ein Pool von Steuerfachangestellten als Ansprechpersonen für solche Fragestellungen aufgebaut werden.
Wirklich dramatisch könnten allerdings die - durch das Projekt nicht zu beeinflussenden - gesellschaftlichen Auswirkungen der neuen Umsatzsteuerregelungen sein. Das Bundesfinanzministerium hat diese bereits 2016 sehr stark in Richtung einer umfassenden Steuerpflicht öffentlicher Dienstleistungen zur Beseitigung vermeintlicher Wettbewerbsverzerrungen interpretiert. Davon könnten unter Umständen sogar Leistungen betroffen sein, die das Land Bremen für die Stadtgemeinde Bremen erbringt - oder umgekehrt. Die daraus resultierende Verteuerung vieler öffentlicher Dienstleistungen wird dann Druck für eine neue Welle von Privatisierungen aufbauen.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist nun die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung des neuen § 2b UStG noch einmal um zwei Jahre verlängert worden. Wichtige Zeit nicht nur für die Umsetzung in den Verwaltungen. Auch das Bundesfinanzministerium sollte diese Zeit nutzen, seine bisherige, neoliberale Haltung zu überdenken. Schließlich sehen wir gerade, wie wichtig öffentliche Dienste sind.
Burkhard Winsemann