Der Bremer Senat hat vor über zwei Jahrzehnten einen einheitlichen Beförderungstermin für seine Beamtinnen und Beamten beschlossen. Dieser Beschluss war einzig und allein eine weitere Sparmaßnahme zu Lasten der Beamtinnen und Beamten. Denn der einheitliche Beförderungsstichtag führte regelmäßig zu erheblichen finanziellen Nachteilen. Seither hat der Gesamtpersonalrat den einheitlichen Beförderungstermin, gemeinsam mit den Gewerkschaften, massiv kritisiert. Beamtinnen und Beamte müssen teilweise jahrelang auf eine Bezahlung entsprechend ihrer Tätigkeit warten. Mit der Schaffung eines einheitlichen Beförderungstermins wurde dieser Zeitraum noch weiter verlängert.
Kein Wunder, dass das von den Beamtinnen und Beamten als mangelnde Wertschätzung wahrgenommen wurde. Diese mussten in den letzten drei Jahrzehnten der Kürzungspolitik im Besonderen bluten. Die Reduzierung und Streichung des Weihnachtsgeldes, die zeitlich verzögerte und geringere Übernahme von Tarifergebnissen sind nur einige wenige Beispiele hierfür. Doch offenkundig haben die Proteste der Gewerkschaften und des Gesamtpersonalrates zu einem Umdenken des Senats beigetragen. Anfang Juli hat der Senat beschlossen, dass es künftig zwei Beförderungstermine geben soll, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres. Die Schaffung eines weiteren Beförderungstermins kann zukünftig die Wartezeiten verkürzen. Weil es ein Schritt in die richtige Richtung ist, erwarten wir die uneingeschränkte praktische Umsetzung. Wir fordern auch weiterhin ein Ende Senat schaffder Bremer Sparpolitik zu Lasten der Beamtinnen und Beamten.
Lars Hartwig