Während wir ja bekanntlich von der gelebten, vollständigen und rechtlichen Gleichstellung noch weit entfernt sind, treffen die Nachteile in der von unserer Gesellschaft ebenfalls noch nicht vollständig gelebten Vielfalt vor allem Frauen.
Sicher, die Gleichstellung ist gesetzlich und verfassungsmäßig im Grundgesetz verankert. Die daraus erwartete Ergebnisgleichheit gibt es nicht. So sind es in den allermeisten Fällen Frauen, die in der großen Gruppe der „Alleinerziehenden“ die Sorgearbeit leisten, die eigentlich für zwei gedacht ist. Sofern dann ein „Teilzeitjob“ hinzukommt, tappen sie bei Bewerbungen für besserbezahlte Arbeitsplätze oder gar für Arbeitsplätze in Führungsfunktionen in die nächste Falle - die Beurteilung/das Arbeitszeugnis: Hier ist in wissenschaftlichen Untersuchungen bereits nachgewiesen worden, dass Frauen in Teilzeit durchschnittlich schlechter beurteilt werden als ihre männlichen Mitbewerber. So schwinden die Aufstiegschancen von Frauen zudem aufgrund der ihrem Geschlecht zugeordneten Stereotype und Klischees in den Vorstellungen der Beurteilenden.
Besonders belastend kann es für Frauen werden, die aufgrund ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Aussehens als „anders“ bewertet werden. Hier kommen leider viel zu oft zusätzliche sexistische oder rassistische Diskriminierungsebenen hinzu.
Deshalb sind speziell Führungskräfte gefordert, die Vielfalt aus den Perspektiven von Frauen zu berücksichtigten und die sich hieraus ergebenden Chancen zu nutzen. Der Aspekt einer möglichen Mehrfachdiskriminierung ist seitens der Führungskräfte dabei stets miteinzubeziehen.
Die Umsetzung von Diversity in den Dienststellen bietet die Chance, die Gleichstellung von Frauen aus zusätzlichen Perspektiven zu beleuchten und sich auf die Rahmenbedingungen der Frauen einzulassen, diese zu fördern und davon zu profitieren.
Anne Katrin Rieke-Brodda