Mehr Vertrauen in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) zu schaffen, war das maßgebliche Ziel, als vor nunmehr drei Jahren begonnen wurde, die BEM-Verfahren neu zu organisieren. Jetzt kommt dieser Prozess auch in den Schulen an.
Über viele Jahre wurden die BEM Verfahren an den Schulen von den Schulleitungen durchgeführt. Warum wird das nun anders?
In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die im BEM liegenden Chancen für die Wiederherstellung und dauerhafte Erhaltung der Gesundheit und damit der Arbeitsfähigkeit allzu häufig nicht genutzt wurden. Die Erkrankten wissen ja, dass ihre Erkrankung den Kolleg:innen zusätzliche Arbeit macht. Dann versucht man eben, so schnell wie möglich wieder zu kommen. Das ist fast überall so, nicht nur an den Schulen, und das geht selten auf Dauer gut. Hinzu kommen oft auch noch Konflikte, die es schwermachen, mit dem direkten Vorgesetzten über Probleme zu sprechen. Es war an der Zeit, hier Verbesserung zu bewirken. Dazu wurden in der 2018 neu gefassten Handlungshilfe für das betriebliche Eingliederungsmanagement Eckpunkte festgeschrieben. Für den Schulbereich war es jedoch notwendig, ein auf die besondere Situation zugeschnittenes Konzept zu entwickeln. Für den Personalrat Schulen, der sich über Jahre für die Neuorganisation des BEM stark gemacht hat, ist das Ergebnis ein wichtiger Fortschritt. Jetzt gilt es, mit dem gleichen Engagement an die Umsetzung zu gehen.
Was hat sich bewährt
und bleibt?
Zunächst einmal ist wichtig festzuhalten, dass ganz wesentliche Grundlagen des bisherigen BEM sich bewährt haben und beibehalten werden: Wichtig ist zum Beispiel der Angebotscharakter eines BEM – alles ist freiwillig. Und selbstverständlich kommt – wie bisher – nichts von dem, was besprochen wird, in die Personalakte. Wenn der/die Betroffene es möchte, kann das Verfahren natürlich jederzeit abgebrochen werden, es besteht keine Verpflichtung, ein begonnenes Verfahren zu Ende zu bringen. Die Teilnahme am BEM ist grundsätzlich freiwillig und eine Ablehnung hat keine negativen Folgen – aber es ändert sich dann auch wahrscheinlich nichts zum Besseren.
Was genau ist neu am neuen BEM-Verfahren?
Ziel ist es, Vertrauen zu wecken und die Vorbehalte und Ängste vor einem BEM zu reduzieren. Neu ist vor allem der Einsatz von BEM-Beauftragten anstelle der Schulleitungen bei der Durchführung des BEM und das Angebot eines vorgeschalteten Informationsgesprächs.
Zunächst nimmt der/die BEM-Beauftragte Kontakt zu den Erkrankten auf und lädt zu einem Informationsgespräch (persönlich oder telefonisch) ein. Hier geht es darum, persönliche Vorbehalte und vielleicht bestehende Ängste vor einem solchen Verfahren zu klären. Der Datenschutz ist natürlich immer gewährleistet. BEM-Beauftragte sind ausgiebig geschult und hoch qualifiziert für die Aufgabe, durch das BEM zu führen. Auch durch ihre Erfahrung aus sehr vielen Gesprächen bringen sie die nötige Kompetenz mit und vermitteln so Sicherheit für die Betroffenen. Was auch ein deutlicher Pluspunkt ist: die BEM-Beauftragten sind neutrale Personen und können daher objektivere und damit bessere Lösungen erkennen.
Der/die BEM-Beauftragte hat einen anderen Fokus: Was braucht der/die Betroffene wirklich, was ist aus seiner/ ihrer Sicht hilfreich? Und BEM-Beauftragte sind gut vernetzt und haben dadurch einen weiten Blick auf diverse Hilfsangebote. Der/die BEM-Beauftragte ist verantwortlich für das gesamte Verfahren und fragt nach einiger Zeit nach, ob die vereinbarten Schritte auch wirklich eingehalten wurden und ob sie erfolgreich waren. Letztlich kann den Mitarbeitenden damit langfristig geholfen werden. Unterstützt werd die BEM-Beauftragten vom BEM-Team. Dieses wird einzelfallbezogen immer wieder neu gebildet und umfasst die Personen, die für die Durchführung wichtig sind. Das kann der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, die Frauenbeauftragte, die Schulleitung oder andere sein, je nachdem, wer für die erkrankte Person wichtig ist. Auch die Mitarbeitenden des BEM-Teams werden für diese Aufgabe geschult.
Die nächsten Schritte?
In Bremen arbeiten sehr viele Menschen in den Schulen. Es ist ausgesprochen schwer abzuschätzen, wie viele davon Anspruch auf ein BEM haben werden und wie oft es angenommen wird. Auch spezifische Fragen zu den verschiedenen Schulformen sind noch zu klären. Daher starten wir ab dem nächsten Schuljahr zunächst mit drei BEM-Beauftragten mit den Grundschulen und den beruflichen Schulen. Nach der Auswertung der Erfahrungen im ersten Jahr ist eine Ausweitung des neuen Verfahrens auf alle Schulen ab August 2022 geplant.
Andreas Rabenstein