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Mehr Beweglichkeit erwünscht

Schwierige Verhandlungen über eine neue Dienstvereinbarung

Bereits seit fast zwanzig Jahren regelt eine Dienstvereinbarung die alternierende Telearbeit im bremischen öffentlichen Dienst, seit Anfang 2020 gibt es zudem die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit. Eine sehr umfassende Nutzung des Homeoffice hat sich allerdings vor allem als betriebliche Infektionsschutzmaßnahme in der Coronapandemie entwickelt. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen einerseits das Potential und die Vorteile der Arbeit von zu Hause und andererseits auch die damit verbundenen Risiken und negativen Auswirkungen. Sehr deutlich wurde aber auch, dass viele Aufgaben im öffentlichen Dienst nicht oder nur eingeschränkt für das Homeoffice geeignet sind.
Seit März 2022 besprechen und beraten sich der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Personalräte, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen über eine neue Dienstvereinbarung zum ortflexiblen Arbeiten. Die Idee dabei ist, die derzeit gültigen Dienstvereinbarungen „Mobiles Arbeiten“ und „Alternierende Telearbeit“ mit dem Ziel der Modernisierung und Erweiterung zusammenzufassen und die pandemiebedingten „Notregelungen“, die insbesondere den allgemeinen arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsschutz vernachlässigt haben, durch gute verlässliche Regelungen abzulösen. Folgende Ziele wurden gemeinsam verabredet:
Eine neue Dienstvereinbarung zum ortsflexiblen Arbeiten soll

  • die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessern
  • die Arbeitszufriedenheit erhöhen
  • das Recht auf ortsflexible Arbeit festschreiben, soweit die zu erledigenden Aufgaben hierfür geeignet sind
  • die Gesundheit fördern und nicht zusätzlich gefährden
  • eine Benachteiligung der Kolleg:innen ausschließen, die weiterhin im Betrieb/ in der Dienststelle arbeiten
  • das Recht auf einen Büroarbeitsplatz im Betrieb/in der Dienststelle sicherstellen
  • die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Verlässlichkeit der vereinbarten Zeiten garantieren
  • eine Verlagerung der Kosten der Arbeitgeberin auf die Kolleg:innen ausschließen
  • gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zu Hause und im Büro gewährleisten
  • die Anleitung für Azubis und dual Studierende und die Einarbeitung neuer Kolleg:innen sicherstellen
  • das betrieblichen Miteinander fördern
  • vor „Selbstausbeutung“ im Homeoffice schützen
  • die Gefahren der sozialen Isolation minimieren
  • Fortbildungsangebote zum Thema „Führen auf Distanz“ aufzeigen

Seit Mai 2022 laufen Verhandlungen zwischen dem Gesamtpersonalrat und dem Senator für Finanzen. Als schwierig erwiesen sich in den bisherigen Verhandlungen einerseits die hohen Erwartungen des Senators für Finanzen hinsichtlich Büroflächeneinsparungen und andererseits die gesundheitsgerechte Arbeitsplatzausstattung. Derzeit sind weitere Gespräche mit dem Senator für Finanzen vereinbart und können – bei etwas mehr Beweglichkeit der Arbeitgeberseite - hoffentlich noch in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden.

Andreas Strassemeier

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