Bereits seit fast zwanzig Jahren regelt eine Dienstvereinbarung die alternierende Telearbeit im bremischen öffentlichen Dienst, seit Anfang 2020 gibt es zudem die Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit. Eine sehr umfassende Nutzung des Homeoffice hat sich allerdings vor allem als betriebliche Infektionsschutzmaßnahme in der Coronapandemie entwickelt. Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen einerseits das Potential und die Vorteile der Arbeit von zu Hause und andererseits auch die damit verbundenen Risiken und negativen Auswirkungen. Sehr deutlich wurde aber auch, dass viele Aufgaben im öffentlichen Dienst nicht oder nur eingeschränkt für das Homeoffice geeignet sind.
Seit März 2022 besprechen und beraten sich der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Personalräte, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertretungen über eine neue Dienstvereinbarung zum ortflexiblen Arbeiten. Die Idee dabei ist, die derzeit gültigen Dienstvereinbarungen „Mobiles Arbeiten“ und „Alternierende Telearbeit“ mit dem Ziel der Modernisierung und Erweiterung zusammenzufassen und die pandemiebedingten „Notregelungen“, die insbesondere den allgemeinen arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsschutz vernachlässigt haben, durch gute verlässliche Regelungen abzulösen. Folgende Ziele wurden gemeinsam verabredet:
Eine neue Dienstvereinbarung zum ortsflexiblen Arbeiten soll
Seit Mai 2022 laufen Verhandlungen zwischen dem Gesamtpersonalrat und dem Senator für Finanzen. Als schwierig erwiesen sich in den bisherigen Verhandlungen einerseits die hohen Erwartungen des Senators für Finanzen hinsichtlich Büroflächeneinsparungen und andererseits die gesundheitsgerechte Arbeitsplatzausstattung. Derzeit sind weitere Gespräche mit dem Senator für Finanzen vereinbart und können – bei etwas mehr Beweglichkeit der Arbeitgeberseite - hoffentlich noch in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen werden.
Andreas Strassemeier