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Bitte nur mit Verstand!

Einsatz künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung

Porträt von Rainer Heldt
Rainer Heldt arbeitet im Bereich Digitalisierung von Vewrwaltungsleistungen für Unternehmen.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung ist teilweise bereits Realität und wird weiter voranschreiten. Auch für Personalräte wird das in Zukunft ein wichtiges Aufgabenfeld sein. Es muss sichergestellt sein, dass KI nur so eingesetzt wird, dass die Kolleg:innen die Kontrolle darüber behalten und grundlegend verstehen, wie das System arbeitet. Dazu müssen entsprechende Qualifizierungen ermöglicht werden. Und es muss der Grundsatz gelten: KI dient der Arbeitsunterstützung, letztlich entscheiden Menschen. Denn es sind auch Menschen, die diese Entscheidungen dann zu vertreten haben.
Hinter der Nutzung von KI steckt insbesondere das Ziel, Versäumnisse in der Personalentwicklung, die sich im Arbeitskräftemangel widerspiegeln, durch IT aufzufangen. Die Einsatzszenarien von KI sind vielfältig: Chatbots werden als Support-Instrumente eingesetzt, die Steuerverwaltung arbeitet mit voll automatisierten Bescheiden mit integriertem Risikomanagement, Übersetzungsprogramme (inkl. Leichte Sprache) werden erprobt.
Worin liegen die Probleme und Herausforderungen? KI-Systeme basieren i.d.R. auf Informations- und Datenpools, die für regelbasierte Entscheidungen mithilfe von Mustererkennung genutzt werden. Die Systeme „lernen“ auf der Grundlage des wachsenden Datenpools sowie der gefällten Entscheidungen. Dieses kontinuierliche „Training“ setzt dabei den Grundsatz der Datenminimierung und Datensparsamkeit aus dem Datenschutz zunehmend unter Druck. Das Training mit historischen Daten führt zu weiteren nachgewiesenen Auswirkungen. Vorhandene Benachteiligungen oder Vorurteile werden in die Entscheidung mit übertragen und werden dadurch weiter zementiert – algorithmische Diskriminierung.
Insbesondere hieraus ergibt sich die zentrale Frage, die auch ethische Aspekte berührt und deren rechtliche Regelung diskutiert wird: Was darf KI, was darf sie nicht? Wo sind die Risiken für die Menschen zu groß? Für uns Beschäftigte betrifft dies sicherlich Bereiche wie Einstellungsverfahren, Beförderungen, Leistungsbewertungen, Weiterbildung. Dies sind Zukunftsfragen, bei deren Beantwortung es notwendig ist, starke Personalvertretungen und Gewerkschaften an seiner Seite zu haben.

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