Andere Städte machen es vor. Mainz führt das 9 Euro-Ticket für die Beschäftigten der Stadtverwaltung ein, und in Hannover soll es das sogenannte Deutschland-Ticket künftig für 365 Euro im Jahr geben. Auch Bremen hätte die Möglichkeit, sich mit einem Zuschuss zum Jobticket als attraktive Arbeitgeberin zu präsentieren.
Der Gesamtpersonalrat hat Spitzen-vertreter:innen des Senats angeschrieben und gefordert, dass Bremen die von den Verkehrsministern vereinbarte Jobticket-Regelung nutzt. Danach fördern Bund und Länder die Nutzung des Deutschlandtickets (49€-Ticket) als Jobticket, wenn der Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernimmt. Eine monatliche Kündigungsmöglichkeit wie beim normalen Deutschlandticket gibt es beim Jobticket nicht. In der Antwort des Senats werden verschiedene dienst- und tarifrechtliche Bedenken angeführt, derentwegen eine Bezuschussung nicht möglich sei.
Damit bliebe es bei dem kürzlich in einer Information von PerformaNord beschriebenen Weg: Beschäftigte, die bisher ein Jobticket nutzen, können dies vorzeitig kündigen, wenn sie über die BSAG das Deutschlandticket abonnieren. Für diese Minimallösung gab es quer durch alle Bereiche viel Kritik von unseren Kolleg:innen.
Uns hat die Antwort des Senats nicht überzeugt. Es ist unverständlich, wenn Bremen für seine Beschäftigten die Jobticket-Regelung –die die Verkehrssenatorin auf Bundesebene mit ausgehandelt hat– nicht nutzt. Andere öffentliche Arbeitgeber –siehe oben– finden Wege für ein bezuschusstes Jobticket, und das unter weitgehend gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir finden es ärgerlich, dass der Senat sich –ähnlich wie schon bei der Fahrradvorschussrichtlinie– hinter rechtlichen Argumenten verschanzt. Viel besser wäre es doch, er würde zwei wichtige politische Ziele aus der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung energisch voranbringen: Die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und die Verkehrswende. Wir erwarten eine bessere Lösung für die Kolleg:innen und werden dazu weitere Gespräche mit dem Senat führen.
Lars Hartwig