„Damit Bremen weiter auf sozial-ökologischem Kurs bleibt“ will die LINKE gewählt werden. Die Bilanz der jetzigen Koalition könne sich durchaus sehen lassen, heißt es darin. Weitermachen genüge aber nicht. Eine entschlossene, aktive Landespolitik müsse strukturelle Probleme lösen und soziale Gerechtigkeit und Zusammenhalt in den Mittelpunkt stellen.
Mit einer Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsoffensive will die LINKE den sozialökologischen Umbau voranbringen. Die Landespolitik müsse gemeinsam mit Unternehmen, Beschäftigten und deren Interessenvertretungen Veränderungsprozesse gestalten.
Die LINKE will den Landesmidestlohn weiter verbessern, so dass er auch zuverlässig vor Altersarmut schützt. Im Tariftreue- und Vergabe-gesetz will sie weitere Kriterien einführen, beispielsweise zu Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit. Darüber hinaus will sie noch mehr Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären.
Die LINKE will einen handlungsfähigen, verantwortlichen Staat. Sie will die Schuldenbremse aus der Landesverfassung streichen, da diese den Spielraum für notwendige Investitionen einschränke. Um nicht auf Dauer von Krediten abhängig zu sein, will sie mit mehr Personal in den Finanzämtern und einer höheren Besteuerung von Gewinnen und Vermögen höhere Einnahmen erzielen. Wie die LINKE damit umgehen will, wenn sie dies nicht erreichen kann, bleibt leider offen.
Im öffentlichen Dienst sieht sie das Rückgrat des Bundeslandes. Er sei zentral für die anstehenden Herausforderungen. Bremen müsse sich „noch besser als attraktiver Arbeitgeber“ positionieren. Dazu müssten zum Beispiel Zulagen für Mangelberufe geschaffen werden. Außerdem will die LINKE, dass Bremen mehr ausbildet und mit neuen dualen Studiengängen mehr Nachwuchs gewinnt.
Die LINKE will privatisierte Bereiche rekommunalisieren. Neben einer vollständigen Übernahme der Abfalllogistik hat sie dabei auch die Wasserver- und entsorgung und die Energienetze im Blick. Dafür will sie ein neues kommunales Energieversorgungsunternehmen gründen.
Die LINKE bekennt sich zum Bremischen Personalvertretungsgesetz und ausdrücklich auch zur Allzuständigkeit der Personalräte. Die Freistellungsregelungen will sie an die des Betriebsverfassungsgesetzes angleichen.