Über die Verteilung der gesammelten Rest-Cents entscheidet ein Vergabeausschuss, in dem die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die Senatskanzlei, der Senator für Finanzen, der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa (Abteilung Entwicklungszusammenarbeit) und der Gesamtpersonalrat vertreten sind.
Grundsätze für die Förderung sind:
Die Projekte werden in der Regel für zwei bis drei Jahre, in Ausnahmefällen bis zu 4 Jahren gefördert.
LIA (LoveInAction): Renovierung einer Grundschule in Kamerun (neu)
Human & Environment e. V.: Ausstattung einer Krankenstation in Nigeria (neu)
LAGS Bremen e.V.: Online-Berufsbildung für Menschen mit Behinderungen in Venezuela (neu)
Afrika-Freund:innen Bremen e. V.: Aufbau einer Schulbibliothek in Togo (neu)
Parakou-Bremen-Sport e. V.: Ausbildungsförderung für Mädchen der Sportakademie in Benin (neu)
Ehemalige Projekte schicken uns auch nach Beendigung der Rest-Cent-Förderung hin und wieder informative Texte und Bilder, wie es mit den Projekten weitergeht. Diese Informationen wollen wir Ihnen nicht vorenthalten und veröffentlichen sie auf der Seite Infos von ehemaligen Projekten.