Wichtige Erfolge für die Mitbestimmung und damit für die Beschäftigten haben Personalräte* vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen erzielt: Bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung und bei der Verkürzung der Vorlagefrist für ein ärztliches Attest ist die Mitbestimmung durchzuführen. Der Bremer Senat hatte dies seit 2014 mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz verweigert. Die Richter_innen des Oberverwaltungsgerichts unter Vorsitz von Herrn Alexy kamen in beiden Fällen zu dem Urteil, dass die Rechtslage in Bremen gänzlich anders ist als in Rheinland-Pfalz.
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind sehr lesenswert. Viele Fragen werden darin umfassend beantwortet. So geht es um die Erläuterung der Allzuständigkeit und die Zielsetzungen des bremischen Gesetzgebers. Dazu hatte Herr Alexy die Plenarprotokolle der Bremischen Bürgerschaft herangezogen. Gleichzeitig werden die Grenzen der Allzuständigkeit aufgezeigt, die bei den jüngsten politischen Diskussionen oft fälscherweise mit Allmacht gleichgesetzt wurde.
Für den Schutz der Beschäftigten ist die Mitbestimmung in diesen personellen Angelegenheiten sehr wichtig. Geht es doch darum, im Rahmen der Mitbestimmung sicherzustellen, dass es sich nicht um Willkür, sondern um erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen handelt.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Rechtsbeschwerde zugelassen. Es war bis zum Redaktionsschluss noch offen, ob diese eingelegt wird. Wir hoffen, dass der Bremer Senat und der Magistrat Bremerhaven die überzeugenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Bremen akzeptieren und nicht das Bundesverwaltungsgericht anrufen.
* der Personalrat beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und der Gesamtpersonalrat Bremerhaven
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