Im bremischen öffentlichen Dienst arbeiten rund 33.000 Kolleg:innen. Sie sind als Arbeitnehmer:innen und als Beamt:innen in den verschiedensten Berufsgruppen tätig, verteilt auf mehr als 80 Dienststellen und Betriebe.
Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist für Angelegenheiten zuständig, die alle Beschäftigten betreffen bzw. die dienststellenübergreifend sind. Das gilt auch für die beim Senator für Finanzen eingestellten Auszubildenden, soweit nicht der Ausbildungspersonalrat gefragt ist. Für die Angelegenheiten der einzelnen Dienststellen ist der dort gewählte Personalrat zuständig. Nur wenn kein örtlicher Personalrat gebildet wurde, werden die Kolleg:innen vom Gesamtpersonalrat vertreten, damit es keinen mitbestimmungsfreien Raum gibt.
Im Mittelpunkt stehen für uns die Interessen der Beschäftigten und ihre Gleichbehandlung. Leistungsfähige öffentliche Dienste sind für eine soziale Gemeinschaft der Bürger:innen, die demokratische Entwicklung und für ein lebenswertes Bremen unverzichtbar. Dazu bedarf es guter Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten und einer konsequenten Personalentwicklung einschließlich der erforderlichen Nachwuchsgewinnung. Zur Durchsetzung unserer Vorstellungen bleibt oberstes Ziel die Stärkung der Solidarität unter den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen.
Der Gesamtpersonalrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der sich aus einer/einem Vorsitzenden, einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden und je einem Mitglied der beiden Statusgruppen zusammensetzt.
Für seine vielfältigen Aufgaben hat der Gesamtpersonalrat neben dem Vorstand weitere Mitglieder freigestellt, die für bestimmte Dienststellen bzw. Aufgabenfelder zuständig sind. Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan (pdf, 167.9 KB).
Zur Bearbeitung verschiedener Fragestellungen hat der Gesamtpersonalrat Arbeitskreise eingerichtet, in denen er eng mit den Personalräten zusammenarbeitet.
Regelmäßige Personalräteversammlungen sorgen für ein gemeinsames Vorgehen der Personalräte, dabei werden die Frauenbeauftragten und Schwerbehindertenvertretungen mit einbezogen.
Der Gesamtpersonalrat und die örtlichen Personalräte haben ihre Aufgaben "in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften als berufenen Vertretungen der Interessen der Beschäftigten zu erfüllen" (BremPersVG).
Neben Personalräteversammlungen informieren wir die Interessenvertretungen und Kolleg:innen auf elektronischen Wege über unsere Internetseite https://www.gpr.bremen.de, über das Mitarbeiter:innen-Portal http://www.mip.intra und über E-Mail.
Die MUMM, das Mitarbeiter:innenmagazin des Gesamtpersonalrats, erscheint 2-3mal im Jahr mit spannenden Themen des bremischen öffentlichen Dienstes.
Alle vier Jahre - das nächste Mal wieder im März 2024 - finden im bremischen öffentlichen Dienst Personalratswahlen statt. Dann werden in den Dienststellen die örtlichen Personalräte und gleichzeitig auch der Gesamtpersonalrat neu gewählt.
Für den 25 Mitglieder umfassenden Gesamtpersonalrat werden von den Gewerkschaften Listen zur Wahl gestellt mit Kandidat:innen getrennt nach den beiden Statusgruppen.
Die unter 18 Jahre alten Kolleg:innen und die Auszubildenden wählen zeitgleich ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung im Gesamtpersonalrat.