Gesundheit ist auch in der Arbeitswelt zu erhalten und zu fördern. Auf der Grundlage des umfassenden Gesundheitsbegriffs der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zielt Gesundheitsförderung darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit als umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu ermöglichen.
Personalräte, Frauenbeauftragte und Schwerbehindertenvertrauensleute des bremischen öffentlichen Dienstes arbeiten gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat seit längerem darauf hin, ein ganzheitliches und vorausschauendes Gesundheitsmanagement in den Dienststellen zu verankern, um die vielschichtigen Bedingungen und Ursachen der Gesundheit der Beschäftigten dauerhaft und systematisch positiv zu beeinflussen. Dazu gehört ein koordiniertes Vorgehen unter Berücksichtigung der Anforderungen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und weiterer gesundheitsbezogener Aktivitäten. Hierzu wurde von den Interessenvertretungen ein Entwurf für eine Dienstvereinbarung zum Gesundheitsmanagement im bremischen öffentlichen Dienst erarbeitet und die Evaluation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements begleitet.
Der Arbeitskreis bietet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch über Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und entwickelt Handlungsvorschläge für die örtlichen Interessenvertretungen und den Gesamtpersonalrat.
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