Das Bremische Personalvertretungsgesetz sieht in § 67 die Beteiligung der Personalräte bei der Aufstellung
von Haushaltsplänen und Personalprogrammen vor. Im Arbeitskreis Haushalt tauschen wir uns in unregelmäßigen Abständen darüber aus, wie Personalräte dieses Recht erfolgreich nutzen können. Darüber hinaus befasst sich der Arbeitskreis mit Projekten mit besonderem Haushaltsbezug, wie etwa dem Programm HKR 4.0.
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