Für unsere Zukunft, dafür, dass Bremen auch in 10, 20 oder 30 Jahren noch hochwertige öffentliche Dienstleistungen erbringen kann, brauchen wir qualifizierten Nachwuchs. Fast 2.000 Kolleg:innen sind zur Ausbildung in unterschiedlichen Berufen im bremischen öffentlichen Dienst beschäftigt.
Auch für ihre Interessen setzen sich die Personalräte und der Gesamtpersonalrat im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bremischen Personalvertretungsgesetz (BremPersVG) ein. Unterstützt werden sie dabei von den
Der Ausbildungspersonalrat (APR) vertritt eure Interessen in der Ausbildung. In verschiedenen Bereichen, wo es um die Durchführung der Berufsausbildung geht, darf er mitbestimmen. Die Aufstellung von Stundenplänen der Verwaltungsschule gehört ebenso dazu wie die Regelung eines allgemeinen Ausbildungskonzeptes. Auch für eure individuellen Fragen und Probleme ist der APR ein guter Ansprechpartner.
Den APR wählt ihr als Auszubildende selbst, oder ihr lasst euch sogar wählen. Die Amtszeit des APR beträgt in der Regel 2 Jahre. Wann, wer wie und wo gewählt wird, erfahrt ihr beim Gesamtpersonalrat.
Im bremischen öffentlichen Dienst gibt es für die verschiedenen Ausbildungsberufe auch verschiedene Ausbildungspersonalräte. Es gibt den APR für die Justizfachangestellten beim Hanseatischen Oberlandesgericht, den APR für die Referendar:innen im juristischen Vorbereitungsdienst und Rechtspflegeanwärter:innen beim Hanseatischen Oberlandesgericht, den APR bei der Justizvollzugsanstalt, den APR beim Landesinstitut für Schule, den APR bei der Steuerverwaltung und den APR bei der Hochschule für öffentliche Verwaltung.
Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für folgende Ausbildungspersonalräte:
Seit Dezember 2014 gibt es im Land Bremen Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV), und zwar 3 Mitglieder der JAV im Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen und 2 Mitglieder der JAV im Gesamtpersonalrat beim Magistrat der Stadt Bremerhaven.
Die JAV ist die Vertretung der Jugendlichen unter 18 Jahren und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikant:innen, Werkstudent:innen) in einer Behörde oder einem Betrieb. Diese Personengruppen sind wahlberechtigt zur JAV.
Die JAV ist kein selbstständiges Organ, sondern die Mitglieder sind zusätzliche Mitglieder des Personalrats bzw. des Gesamtpersonalrats. Sie nehmen an jeder Sitzung der Personalvertretung teil und haben bei allen Angelegenheiten der Jugendlichen und Auszubildenden volles Stimmrecht.
Die JAV arbeitet eng mit der Personalvertretung zusammen bei folgenden Aufgaben:
Hier geht es zur Jugend- und Auszubildendenvertretung im Gesamtpersonalrat und
hier geht es zum Arbeitskreis JAV des Gesamtpersonalrats.