Wir arbeiten für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Land Bremen
und von der Stadt Bremen.
Das ist eine Gruppe.
Diese Gruppe ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
von einer Arbeits-Stelle da.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nennt man auch: Personal.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wählen eine Person oder mehrere
Personen für den Personal-Rat von ihrer Arbeitsstelle.
Er achtet darauf,
dass es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei ihrer Arbeit gut geht.
Zum Beispiel:
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können mit dem Personal-Rat
sprechen,
Die Abkürzung vom Personal-Rat ist: PR.
Im Land Bremen gibt es sehr viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen:
mehr als 10-tausend.
Sie arbeiten für das Land Bremen
an vielen Stellen:
Jede Stelle hat einen eigenen Personal-Rat.
Es gibt zum Beispiel:
Jeder Personal-Rat kümmert sich um die Probleme
von seiner Arbeits-Stelle.
Die Mitglieder von den Personal-Räten sind alle Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen von ihrer Arbeits-Stelle.
Das ist der Personal-Rat für alle
vom Land Bremen und von der Stadt Bremen.
Die Abkürzung ist: GPR
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen 2 Gruppen wählen:
Der Gesamt-Personal-Rat kümmert sich um das,
was für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Land und von der Stadt
Bremen wichtig ist.
Zum Beispiel:
An manchen Arbeits-Stellen vom Land Bremen möchte niemand für den
Personal-Rat arbeiten.
Dann können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keinen Personal-Rat
wählen.
Sie wählen dann nur den Gesamt-Personal-Rat.
Und mit dem sprechen sie dann auch,
wenn Sie Probleme an ihrem Arbeits-Platz haben.
Der Gesamt-Personal-Rat hat 25 Mitglieder.
Die Vorsitzende leitet den Gesamt-Personal-Rat.
3 andere Mitglieder unterstützen sie.
Das nennt man: Stellvertretende von der Vorsitzenden.
Andere Mitglieder haben eine besondere Aufgabe bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Mitglied kennt sich besonders gut mit den Regeln für Auszubildende
aus.
Und ist besonders für die Auszubildenden da.
Alle Mitglieder mit besonderen Aufgaben
arbeiten nur für den Gesamt-Personal-Rat.
Und nicht mehr an ihrer Arbeits-Stelle.
Manchmal braucht der Gesamt-Personal-Rat Infos für eine bestimmte
Frage.
Manchmal will er sich mit anderen Personal-Räten beraten.
Sie arbeiten dann zusammen in einem Arbeits-Kreis.
Es gibt zum Beispiel einen Arbeits-Kreis Gesundheit.
Und welche Aufgaben sie machen?
Das steht im Geschäfts-Verteilungs-Plan:
Sie können ihn lesen,
wenn Sie hier klicken: Geschäfts-Verteilungs-Plan (pdf, 66.7 KB).
Er ist aber nicht in Leichter Sprache.
Wir wollen,
dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Land und von der Stadt
Bremen sich bei der Arbeit wohl fühlen können.
Denn dann können sie auch gut arbeiten.
Zum Beispiel in den Ämtern freundlich sein und Zeit haben für die Leute.
Das ist gut für die Menschen in Bremen.
Alle Personal-Räte vom Land Bremen sollen zusammen halten.
Und auch alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Sie sollen uns sagen,
was sie sich für ihre Arbeit wünschen.
Wenn sie etwas bei ihrer Arbeit ändern wollen,
dann helfen wir ihnen.
Wir sagen den Politikern von Bremen,
dass sie sich darum kümmern sollen.
Und wir sagen den Politikern:
Wir arbeiten auch mit den Gewerkschaften zusammen.
Das sind auch Gruppen.
Sie kümmern sich darum,
dass es gute Regeln für die Arbeit gibt.
Manchmal will die Regierung eine neue Regel für die Ämter von Bremen
machen.
Dann sprechen sie erst mit uns.
Wir prüfen dann:
Ist die Regel gut für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen?
Wir sprechen darüber.
Vielleicht sagen wir: Wir möchten die Regel anders haben.
Wir einigen uns mit der Regierung.
Und schreiben dann auf,
was wir zusammen besprochen haben.
Das sind die: Dienst-Vereinbarungen
vom Land Bremen und dem Gesamt-Personalrat.
Die können Sie hier lesen.
Klicken Sie dafür oben auf der Seite auf das Wort:
DIENSTVEREINBARUNGEN.
Oder klicken Sie hier: Dienst-Vereinbarungen.
Sie heißt: MUMM.
Das ist eine Abkürzung.
Es bedeutet: Mitarbeiterinnen Und Mitarbeiter-Magazin.
Was steht im MUMM?
Infos für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von den Ämtern in Bremen.
Jedes Jahr gibt es 2 oder 3 neue Hefte.
Mehrere Male im Jahr schicken wir einen Zettel.
Das sind unsere: Rund-Schreiben.
Die schicken wir an alle Personal-Räte vom Land Bremen.
Auf dem Zettel steht, wenn es etwas Neues gibt.
Zum Beispiel:
In den Rund-Schreiben stehen oft auch Tipps von uns.
Wir schreiben, wenn wir eine neue Regel nicht gut finden.
Und was die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tun können,
wenn ihnen etwas nicht gefällt.
Zum Beispiel:
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
[h2 Regeln im Gesetz]
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
[h2 Was sind öffentliche Stellen?]
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
[h2 Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?]
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
[h2 Barrieren melden]
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Sie können sich beschweren:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
[h2 Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik]
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.